Zurück Antirassismuskommission des Europarates veröffentlicht Schlussfolgerungen zu Kroatien, Liechtenstein, Malta, der Republik Moldau und Portugal

Antirassismuskommission des Europarates veröffentlicht Schlussfolgerungen zu Kroatien, Liechtenstein, Malta, der Republik Moldau und Portugal

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hat heute ihre Schlussfolgerungen zur Umsetzung ihrer vorrangigen Empfehlungen veröffentlicht, die sie 2018 an Kroatien, Liechtenstein, Malta, die Republik Moldau und Portugal gerichtet hat.

In Bezug auf Kroatien kommt die ECRI zu dem Schluss, dass die Behörden beide vorrangigen Empfehlungen umgesetzt haben. Die erste zielt darauf ab, Menschenrechtsbildung als Pflichtfach im Rahmen der Staatsbürgerkunde in alle Schullehrpläne einzuführen, diesbezügliche Schulbücher auszuarbeiten und den Lehrkörper zu den Themen Gleichstellung und Diskriminierungsverbot zu schulen. Der zweiten Empfehlung zufolge muss gewährleistet werden, dass die Nationale Roma-Inklusionsstrategie (2013–2020) mit einer Auswertung aller Integrationsprojekte einhergeht und systematisch angepasst wird. Die Finanzierung der Strategie muss angemessen sein, um ihre wirksame Umsetzung zu gewährleisten.

Die Behörden Liechtensteins haben eine der beiden vorrangigen Empfehlungen der ECRI teilweise umgesetzt, und zwar eine Studie über die Probleme in Auftrag zu geben, mit denen verschiedene Migranten- und Flüchtlingsgruppen konfrontiert sind (einschließlich Migranten, Flüchtlinge, Muslime und andere religiöse Minderheiten sowie Grenzgänger, die kein Deutsch sprechen), und eine neue Strategie und einen neuen Aktionsplan für die Integration von Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund in allen Lebensbereichen zu entwickeln. Die zweite vorrangige Empfehlung, der zufolge eine Studie darüber in Auftrag gegeben werden sollte, welche Probleme LGBT-Personen erleben, und welche Maßnahmen zur Behebung dieser Probleme ergriffen werden sollten, wurde laut der ECRI nicht umgesetzt.

In Hinsicht auf Malta ist die ECRI der Ansicht, dass die Behörden die vorrangige Empfehlung vollständig umgesetzt haben, die darauf abzielt, ein System zur Erhebung von Daten über Hasskriminalität und Hassrede einzurichten, dabei die konkreten Diskriminierungsgründe und die Reaktion der Justizbehörden zu erfassen und diese Daten öffentlich zugänglich zu machen. Gemäß der zweiten Empfehlung, die eine vorrangige Umsetzung erfordert, sollte Personen, die nicht in ihr Herkunftsland rückgeführt werden können, weiterhin der legale Aufenthalt in Malta ermöglicht werden und sollte erwogen werden, für Personen, die sich seit mehr als zehn Jahren in Malta aufhalten, eine dauerhaftere Form der Regularisierung vorzusehen. Die ECRI hat die Angaben der maltesischen Behörden überprüft und kommt – unter Berücksichtigung der gegenüber den Flüchtlingsrouten exponierten Lage Maltas und der geringen Bevölkerungszahl des Landes – zu dem Schluss, dass diese Empfehlung nicht umgesetzt wurde.

Im Hinblick auf die Republik Moldau hatte die ECRI empfohlen, erstens die institutionellen Kapazitäten des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Diskriminierung und Sicherstellung von Gleichstellung sowie der Volksanwaltschaft (Ombudsperson) zu stärken und zweitens Angehörige der Strafverfolgungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft intensiver hinsichtlich Hasskriminalität (einschließlich Hassrede, rassistisch und homo- oder transphob motivierter Hassverbrechen und „Racial Profiling“) zu schulen. Die ECRI kommt zu dem Schluss, dass die Behörden der Republik Moldau die erste Empfehlung nicht und die zweite teilweise umgesetzt haben.

Bezug nehmend auf Portugal lautet die Schlussfolgerung der ECRI, dass die Behörden des Landes – unbeschadet einiger begrüßenswerter Maßnahmen – nur teilweise die Empfehlung umgesetzt haben, der zufolge sichergestellt werden sollte, dass es keinesfalls zu unrechtmäßigen Zwangsräumungen kommt und dass jede Person, die Gefahr läuft, von einer Zwangsräumung ihrer Unterkunft betroffen zu sein, in den Genuss aller garantierten Rechte kommt (das bedeutet eine angemessene Ankündigung, einen geeigneten rechtlichen Schutz und die Möglichkeit auf Wiederunterbringung in einer passenden Unterkunft). Die Empfehlung, dass alle Roma-Kinder bis zum Alter von 18 Jahren rigoros die Schulpflicht einhalten sollten, wurde ebenfalls lediglich teilweise umgesetzt. Die ECRI ruft die portugiesischen Behörden nachdrücklich dazu auf, ihre Anstrengungen in diese Richtung weiterzuführen.

Diese Schlussfolgerungen beruhen auf den Stellungnahmen der betroffenen Regierungen und auf Informationen aus anderer Quelle. Sie beziehen sich ausschließlich auf die vorrangigen Empfehlungen der ECRI und zielen nicht darauf ab, alle Entwicklungen im Kampf gegen Rassismus und Intoleranz in diesen Ländern umfassend zu analysieren.

 

Weitere Informationen über die ECRI und Kroatien, Liechtenstein, Malta, die Republik Moldau und Portugal [EN]

 

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) Strassburg 18. Mai 2021
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