Zurück Anhaltende Verschlechterung der Menschenrechtslage in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine

Generalsekretär Berset stellt neuen Bericht zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Konflikt und der illegalen Annexion ukrainischen Territoriums vor
Ukrainer in den von Russland besetzten Gebieten sehen sich mit der Auslöschung ihrer nationalen Identität konfrontiert | © Sergiy Tkachenko

Ukrainer in den von Russland besetzten Gebieten sehen sich mit der Auslöschung ihrer nationalen Identität konfrontiert | © Sergiy Tkachenko

Der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, hat den Regierungen der europäischen Länder seinen Jahresbericht zur Menschenrechtslage in den vorübergehend von der Russischen Föderation besetzten Gebieten der Ukraine vorgestellt. Das Dokument umfasst den Zeitraum von April 2025 bis März 2026. Der Bericht wurde heute bei einer Sitzung des Ministerkomitees des Europarates, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der aus 46 Ländern bestehenden Organisation, vorgelegt.

Russland begeht „eklatanten Verstoß gegen seine internationalen Verpflichtungen als Besatzungsmacht“

„Nach Angaben der ukrainischen Behörden leben weiterhin etwa 3,5 Millionen Ukrainer in den vorübergehend besetzten Gebieten. Die Besatzung hat sich durch die Verabschiedung neuer russischer Gesetze und Maßnahmen weiter verfestigt. Diese zielen darauf ab, die Souveränität der Ukraine über die besetzten Gebiete zu untergraben und diese vom Rest der Ukraine abzuspalten – ein eklatanter Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen Russlands als Besatzungsmacht“, heißt es in dem Bericht.

„Insbesondere würden Versuche, die für den 20. September angesetzten Wahlen zur Staatsduma [dem russischen Parlament] in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine durchzuführen, nicht nur im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Völkerrechts stehen, sondern auch die Folgen der groß angelegten militärischen Invasion weiter verschärfen und die Friedensbemühungen gefährden.“

Zwangsverleihung der russischen Staatsangehörigkeit an Ukrainer in besetzten Gebieten weiterhin ein Problem

In dem Bericht wird die Lage hinsichtlich der anhaltenden Bedrohungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Menschenrechte im Rahmen des bewaffneten Konflikts und vor dem Hintergrund der damit einhergehenden Besatzung analysiert.

Insbesondere werden die Folgen der erzwungenen Ausweitung der russischen Staatsangehörigkeit und Probleme im Zusammenhang mit Ausweisdokumenten, die Situation der Ukrainerinnen und Ukrainer, der einheimischen Bevölkerung und der Angehörigen nationaler Minderheiten sowie des kulturellen Erbes beleuchtet. Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; der Zugang zu Bildung, einschließlich muttersprachlicher Bildung; die Meinungs- und Bewegungsfreiheit; das Recht auf Eigentum sowie Fragen im Zusammenhang mit der Wehrpflicht in vorübergehend besetzten Gebieten und geschlechtsspezifische Aspekte werden ebenfalls behandelt. Besondere Aufmerksamkeit gilt gewaltsam überführten und illegal verschleppten Kindern sowie den Fragen der Rechenschaftspflicht und der Übergangsjustiz.

Der Bericht unterstreicht, dass Russlands Vorgehen im Berichtszeitraum Ausdruck einer systematischen Strategie war, die nicht nur auf die Kontrolle von Territorium abzielt, sondern auch darauf, die ukrainische Bevölkerung durch strukturelle Gewalt, die Auslöschung ihrer nationalen Identität und schwerwiegende Verletzungen grundlegender Menschenrechte in einem zunehmend von Zwang geprägten Umfeld zu unterwerfen.

Systematische und weitreichende Menschenrechtsverletzungen werden zementiert

„Neben den anhaltenden bewaffneten Feindseligkeiten im Zusammenhang mit der groß angelegten militärischen Invasion Russlands in der Ukraine hat sich die Verschlechterung der Menschenrechtslage in den von der Russischen Föderation vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine im Berichtszeitraum fortgesetzt“, so die Schlussfolgerung des Berichts. „Die Besatzung hat Muster schwerwiegender, systematischer und weitreichender Menschenrechtsverletzungen weiter verfestigt, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention grundlegend unvereinbar sind und Einzelpersonen sowie Gemeinschaften tiefgreifenden Schaden und Traumata zufügen.“

Ungeachtet zahlreicher von internationalen und lokalen Menschenrechtsorganisationen dokumentierter Verstöße haben der fehlende physische Zugang internationaler Organisationen zu den vorübergehend besetzten Gebieten und die anhaltende Verweigerung der Zusammenarbeit seitens der russischen Besatzungsbehörden eine unabhängige Überwachung, Faktenüberprüfung, Rückverfolgung und den direkten Kontakt zu Opfern, darunter auch Kindern, behindert. Das tatsächliche Ausmaß der dokumentierten Verstöße lässt sich daher immer schwerer einschätzen.

Das Dokument stützt sich auf die Ergebnisse der Besuche von Vertretern des Europarates in Kyjiw und Warschau sowie auf Informationen, die von ukrainischen Behörden, internationalen Organisationen, Menschenrechtsverteidigern und Aktivisten der Zivilgesellschaft bereitgestellt wurden, sowie auf öffentlich zugängliche Informationen. Aufgrund des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und seines Ausschlusses aus dem Europarat im Jahr 2022 „konnten keine substanziellen Gespräche mit der russischen Regierung über die relevanten Fragen, einschließlich des Zugangs, geführt werden.“ (weiter)

Die Rolle des Europarates

In diesem Zusammenhang müssen der Europarat und seine Institutionen weiterhin zur Überwachung der Menschenrechte in den vorübergehend von Russland besetzten Gebieten der Ukraine beitragen, die Unterstützung für die ukrainischen Behörden beim Aufbau entsprechender rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen ausweiten und die Rechenschaftspflicht fördern, so der Bericht.

Der Beitrag des Europarates zum Schutz der Menschenrechte der betroffenen Bevölkerung sollte – soweit es die Umstände zulassen – sowohl angemessen sein als auch die umfangreicheren Bemühungen ergänzen, die darauf abzielen, die Grundlagen für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden zu schaffen, auch im Rahmen eines künftigen Friedensabkommens.

Ein glaubwürdiger Friedensprozess muss sich insbesondere wirksam mit der Freilassung von zivilen Häftlingen und Kriegsgefangenen, der Rückkehr ukrainischer Kinder, der Rechenschaftspflicht Russlands für die während des Angriffskriegs begangenen Verbrechen sowie dem Schutz der Menschenrechte der ukrainischen Bevölkerung in den vorübergehend besetzten Gebieten befassen, so die Schlussfolgerung des Berichts.


 Weitere Informationen zur Unterstützung des Europarates für die Ukraine


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