Zurück Niederlande ratifizieren Übereinkommen des Europarates zur Errichtung einer Internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine

Künftiges Gastland unternimmt weiteren Schritt zur Einrichtung einer künftigen Entschädigungskommission als Teil des Entschädigungsmechanismus für den russischen Angriffskrieg
Den Haag, Sitz zahlreicher internationaler Organisationen, wird neben dem Schadensregister für die Ukraine auch die Internationale Entschädigungskommission beherbergen

Den Haag, Sitz zahlreicher internationaler Organisationen, wird neben dem Schadensregister für die Ukraine auch die Internationale Entschädigungskommission beherbergen

Die Niederlande haben das Übereinkommen des Europarates zur Errichtung einer Internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine, die ihren Sitz in Den Haag haben wird, offiziell ratifiziert.

Der Ständige Vertreter der Niederlande beim Europarat, Botschafter André Haspels, hat heute gemeinsam mit Generalsekretär Alain Berset die Ratifikationsurkunde des Übereinkommens am Sitz der Organisation in Straßburg hinterlegt.

Die Niederlande führten den Vorsitz bei den Verhandlungen über das Übereinkommen zur Errichtung einer Internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine, das am 16. Dezember 2025 auf einer gemeinsam mit dem Europarat in Den Haag veranstalteten diplomatischen Konferenz zur Zeichnung aufgelegt wurde.

Damit das Übereinkommen in Kraft treten kann, ist die Ratifizierung durch 25 Staaten oder Organisationen für regionale Integration erforderlich, ebenso wie ausreichende finanzielle Zusagen zur Unterstützung der anfänglichen Arbeit der Entschädigungskommission.

Bis heute gibt es 40 Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens. Neun Staaten sowie die Europäische Union haben es zudem ratifiziert.

Die Niederlande führen derzeit auch den Vorsitz im Vorbereitungsausschuss für die Internationale Entschädigungskommission für die Ukraine, der im Februar 2026 vom Ministerkomitee des Europarates eingerichtet wurde, um die operativen und praktischen Grundlagen für die Entschädigungskommission zu schaffen.

Die Internationale Entschädigungskommission wird den zweiten Teil eines umfassenden Entschädigungsmechanismus für die Opfer des Angriffskriegs der Russischen Föderation bilden.

Sie wird auf dem bestehenden Schadensregister für die Ukraine aufbauen, das ebenfalls in Den Haag angesiedelt ist, und als unabhängige Verwaltungsstelle im Rahmen des Europarates tätig sein.

Nach ihrer Einrichtung wird die Entschädigungskommission die im Register erfassten Ansprüche prüfen, bewerten und darüber entscheiden sowie die Höhe der jeweils fälligen Entschädigung festlegen.

Die Internationale Entschädigungskommission wird auch Anträge prüfen, die nach der im Übereinkommen vorgesehenen Eingliederung des Registers in die Entschädigungskommission eingehen.


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 Weitere Informationen zur Internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine

Europarat Straßburg 15. September 2026
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