Zurück GRETA ruft Staaten, Zivilgesellschaft und Technologieunternehmen zur Zusammenarbeit für Achtung und Schutz von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit im Netz auf

GRETA ruft Staaten, Zivilgesellschaft und Technologieunternehmen zur Zusammenarbeit für Achtung und Schutz von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit im Netz auf

Anlässlich des Welttags gegen Menschenhandel, der jedes Jahr am 30. Juli begangen wird, tritt die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) der Interinstitutionellen Koordinierungsgruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels (ICAT) bei, um die Vertragsstaaten des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels dazu aufzurufen, dem zunehmenden Technologieeinsatz zur Anwerbung, Bewerbung und Ausbeutung von Menschenhandelsopfern entgegenzutreten und das große Potenzial, das Digitaltechnologie bei der Bekämpfung dieses Verbrechens haben kann, zu nutzen.

Die Vorsitzende der GRETA, Helga Gayer, erklärte: „Von der GRETA überwachte Länder melden den zunehmenden Einsatz von Internet und Mobiltelefonen zur Rekrutierung und Kontrolle von Menschenhandelsopfern. Das Wissen und die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden, Arbeitsinspektorate, Staatsanwaltschaften und der Justiz aufzubauen und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern, ist ein wichtiger Teil der Antwort auf computergestützten Menschenhandel.“

Im März dieses Jahres veröffentlichte die GRETA einen neuen Bericht über Strategien, Werkzeuge und bewährte Praktiken zur Bewältigung bestehender Schwierigkeiten und Stärkung der Antwort auf Online- und IKT-gestützten Menschenhandel. Er enthält evidenzbasierte Empfehlungen zur Verbesserung der Erfassung, Untersuchung und Verfolgung von digitaltechnologiegestütztem Menschenhandel, der Zusammenarbeit mit Privatunternehmen und der internationalen Zusammenarbeit.

Zu den Problemen, die durch den Einsatz von Digitaltechnologie bei der Ermittlung in Menschenhandelsfällen entstehen, zählen die Verschlüsselung von Daten, das große Datenvolumen, fehlende technische Ausrüstung und Schulungen sowie unangemessene Gesetzgebungsinstrumente. Dies erfordert Investitionen in die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in den Bereichen Internetüberwachung, Cyberpatrouillen, verdeckte Online-Ermittlungen sowie Verwendung von Informationen, die aus frei verfügbaren Quellen, der Analyse der Sozialen Medien und automatischen Suchwerkzeugen stammen, zur Beweisanalyse.

Gleichzeitig enthält das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität (Budapest-Konvention), das im Mai 2022 zur Zeichnung aufgelegt wurde, neue Instrumente zur Verstärkung der Zusammenarbeit und einen Rahmen zur wirksameren Erhebung elektronischer Beweismittel.

Die Zusammenarbeit mit Privatunternehmen ist im Kampf gegen Menschenhandel entscheidend. Sie sollte die Ausarbeitung von Kooperationsprotokollen und Datenweitergabeverfahren umfassen, um Beweismittel anfordern und Inhalt, der mit Menschenhandel verbunden ist, entfernen zu können.

„Digitaltechnologiegestützte Strategien gegen Menschenhandel müssen unter strikter Berücksichtigung der Menschenrechte entworfen und umgesetzt werden, etwa des Rechts auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung“, so die GRETA-Vorsitzende weiter. „Das Wohl der Opfer muss im Mittelpunkt des Handelns stehen.“


 Erklärung der ICAT zum Welttag gegen Menschenhandel 2022 [EN]


  Erklärung der Menschenrechtskommissarin des Europarates: In Krisenzeiten müssen die Staaten ihre Anstrengungen zur Verhütung von Menschenhandel und zum Opferschutz verdoppeln [EN]

Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) Straßburg 29. Juli 2022
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