Zurück Freiheit von Gewalt gegen Frauen: Der Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention

Freiheit von Gewalt gegen Frauen: Der Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention

Der Europarat hat im Rahmen der weltweiten Aktion 16 Tage Aktivismus gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf seiner speziellen Website zum Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention eine neue Rubrik „Freiheit von Gewalt gegen Frauen“ veröffentlicht. Die neue Rubrik enthält zwölf Fallbeispiele, die zeigen, wie Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ihre Umsetzung durch Mitgliedsstaaten des Europarates dazu beigetragen haben, innerstaatliche Gesetze und Praktiken bezüglich Gewalt gegen Frauen zugunsten der gesamten Gesellschaft zu verändern.

Zu den Beispielen zählen der richtungsweisende Fall Opuz gegen die Türkei, der zur Entstehung der Istanbul-Konvention über Gewalt gegen Frauen beitrug, sowie Fälle, die zu besserem Schutz von Opfern in Belgien, Italien und mehreren anderen Ländern führten.

Die Website zum Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention, die über 150 Fallbeispiele aus ganz Europa umfasst, ist auf Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch und Türkisch verfügbar. Vor Kurzem wurde auf der Website eine neue Rubrik zum Thema Menschenrechte und Umwelt hinzugefügt. Eine weitere Rubrik zu Menschenrechten und Gesundheit wird im Dezember veröffentlicht, ebenso wie eine Reihe weiterer Fallbeispiele und audiovisuelle Inhalte.

Europarat Strassburg 26. November 2021
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Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Gewalt gegen Frauen, darunter häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt.
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz von Frauenrechten funktioniert.