Opuz gegen die Türkei |2009

Richtungsweisendes Urteil, das Europa zum Handeln gegen Gewalt gegen Frauen veranlasste

[Das Thema der häuslichen Gewalt] ist ein allgemeines Problem, das alle Mitgliedsstaaten betrifft . . .

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Juni 2009

Hintergrund

Nahide Opuz wurde jahrelang von ihrem Ehemann misshandelt. Er schlug und bedrohte auch ihre Mutter, der er vorwarf, die Ursache ihrer Probleme zu sein. 

Die Gewalt führte im Jahr 2002 tragischerweise zum Mord an Opuz’ Mutter. Sie hatte der Polizei erzählt, dass ihr Schwiegersohn gedroht hatte, sie und ihre Familie umzubringen. 

Es gab viele Warnsignale. Doch mindestens zweimal beschloss die Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren nicht fortzusetzen, weil es nicht genug Beweise gab. 

Dreimal zogen Opuz und ihre Mutter ihre Beschwerden zurück, weil sie unter Druck gesetzt wurden und Morddrohungen erhielten. Bei bestimmten Straftaten bedeutet das Zurückziehen einer Beschwerde, dass eine Strafverfolgung nicht stattfinden kann. 

Allerdings war Opuz’ Ehemann wegen der Schwere seiner Straftaten zweimal verurteilt worden, bevor sich der Mord ereignete. 

Beim ersten Vorfall fuhr er Opuz und ihre Mutter mit seinem Auto an und sie trugen beide schwere Verletzungen davon. Er wurde zu drei Monaten Haft verurteilt, die in eine Geldstrafe umgewandelt wurde, nachdem er 25 Tage hinter Gittern verbracht hatte. 

Beim zweiten Vorfall stach er sieben Mal auf Opuz ein. Es wurde lediglich eine Geldstrafe gegen ihn verhängt. 

Im Jahr 2008 wurde der Mann wegen des Mordes an Opuz’ Mutter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Doch er wurde wegen einer anhängigen Berufung aus dem Gefängnis entlassen. 

Opuz fürchtete um ihr Leben. Ihr früherer Ehemann sprach weiterhin Morddrohungen aus und sie erklärte, dass die Behörden nichts unternahmen, um sie zu schützen. 

Erst als Opuz den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrief, wurden Maßnahmen ergriffen, um sie vor ihrem früheren Ehemann zu schützen. 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die türkischen Behörden keine verantwortungsbewussten Maßnahmen ergriffen haben, um Gewalt gegen Opuz und ihre Mutter zu verhindern, obgleich sie über die Verschlimmerung der Situation Bescheid wussten. Die Untersuchung des Mordes an Opuz’ Mutter sei ebenso fehlerhaft gewesen. 

Die Maßnahmen der Behörden hätten den Mann nicht abgeschreckt und sogar ein gewisses Maß an Toleranz seinem Verhalten gegenüber erkennen lassen. Diese passive Haltung hätte ein Klima geschaffen, das häusliche Gewalt in der Türkei fördert. 

Zum allerersten Mal urteilte der Gerichtshof, dass geschlechtsspezifische Gewalt gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Form von Diskriminierung ist.

. . . die von [Opuz] und ihrer Mutter erlittene Gewalt kann als geschlechtsspezifische Gewalt angesehen werden, welche eine Form der Diskriminierung von Frauen ist.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Juni 2009

Folgemaßnahmen 

Das Urteil im Fall Opuz trug zur Entstehung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (der „Istanbul-Konvention“) bei, das im Mai 2011 eingeführt wurde. 

Die Istanbul-Konvention ist der am weitesten reichende internationale Vertrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Bis heute haben 34 Mitgliedsstaaten des Europarates das Übereinkommen ratifiziert und 12 weitere haben es unterzeichnet – einschließlich der Europäischen Union als Ganzes. Das Übereinkommen wird auch in vielen Ländern außerhalb Europas als Handlungsgrundlage genutzt. 

Die Türkei unterzeichnete die Istanbul-Konvention im Jahr 2012, trat jedoch 2021 aus.

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