Hintergrund
Eine Frau, bei der ein erhebliches Risiko für häusliche Gewalt bestand, musste mit einer Zwangsräumung ihrer speziell adaptierten Wohnung rechnen, weil sie sich wegen Kürzungen der Wohnbeihilfe die Miete nicht mehr leisten konnte.
A.s Haus wurde im Rahmen einer „Schutzraumregelung“, die zum Schutz von Missbrauchsopfern beitragen soll, gesichert. Das Haus wurde mit einem sicheren Raum ausgestattet, in dem sich A. und ihr Sohn verstecken konnten, wenn sie von ihrem gefährlichen Ex-Partner angegriffen wurden.
Im Jahr 2012 änderte die Regierung die Höhe der Wohnbeihilfe, die Menschen mit niedrigem Einkommen gewährt wird, indem die Zahlungen für jene Personen verringert wurden, die mehr Schlafzimmer haben, als sie unbedingt benötigen. Kritiker der Politik bezeichneten dies als „Schlafzimmer-Steuer“.
A.s Beihilfen wurden gekürzt, weil sie ein Gästezimmer hatte. Sie war vorübergehend in der Lage, ihre Miete zu zahlen, indem sie spezielle Hilfe beantragte, jedoch im Jahr 2015 kurzzeitig von Zwangsräumung bedroht, nachdem ihre Gemeinde ihren Antrag irrtümlich ablehnte.
A. war der Ansicht, dass sie ungerecht behandelt wurde. Sie ging gerichtlich gegen die Regierung vor und ihr Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs.
Der Fall wurde mit anderen Fällen zusammengeführt, die von Personen eingebracht wurden, die wegen der „Schlafzimmer-Steuer“ vor ähnlichen Schwierigkeiten standen – darunter J. D., eine Mutter, die in einem Haus lebte, das speziell für ihre schwerbehinderte Tochter konzipiert war.
Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs wies ihre Klagen ab.