Europäische Menschenrechtskonvention:
So funktioniert sie.
Die Menschenrechtskonvention schützt die Rechte von mehr als 700 Millionen* Menschen in Europa.
Alle 46 Mitgliedstaaten des Europarats haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, ein Übereinkommen, das dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen dient.
Regierungen, Parlamente und Gerichte in jedem Staat sind vorrangig für die Wahrung der in der Konvention festgelegten Rechte verantwortlich.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte agiert jedoch als Sicherheitsnetz. Einzelpersonen können Beschwerden gegen jeden der 46 Mitgliedstaaten beim Gerichtshof in Straßburg einreichen, sobald sie alle Berufungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene ausgeschöpft haben.
Stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass die Menschenrechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, muss der betreffende Staat der Person Gerechtigkeit widerfahren lassen. Er muss ggf. auch Schritte ergreifen, die gewährleisten, dass sich dasselbe Geschehen in Zukunft nicht wiederholt. Die von den nationalen Stellen ergriffenen Maßnahmen in Reaktion auf die Urteile des Gerichtshofs werden vom Ministerkomitee des Europarats überwacht.
Neben diesem Prozess werden die in der europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Rechte in den einzelnen Staaten auf vielerlei Weise geschützt. Die Grundsätze der Konvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs finden jeden Tag in den Urteilen der nationalen Gerichte, in den von den Parlamenten verabschiedeten Gesetzen und den Entscheidungen nationaler Stellen Berücksichtigung. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind aus diesem Grund nur eine Möglichkeit, die Menschenrechte in Europa zu schützen.