Zurück Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial: Neue Beitritte zum Zusatzprotokoll des Übereinkommens über Computerkriminalität

Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial: Neue Beitritte zum Zusatzprotokoll des Übereinkommens über Computerkriminalität

Kroatien, die Republik Moldau, Slowenien, Sri Lanka, die Ukraine und das Vereinigte Königreich haben das zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität („Budapest-Konvention“), durch das die Zusammenarbeit und die Weitergabe von elektronischem Beweismaterial gestärkt werden sollen, gezeichnet. Damit haben nunmehr dreißig Länder das Protokoll unterzeichnet.

Darüber hinaus ist Brasilien dem Übereinkommen über Computerkriminalität beigetreten. Mit Brasilien beträgt die Zahl der Vertragsparteien des Übereinkommens 68. An der Veranstaltung, die anlässlich des Treffens des Ausschusses des Übereinkommens über Computerkriminalität organisiert wurde, nahmen der kroatische Minister für Justiz und öffentliche Verwaltung, Ivan Malenica, sowie die slowenische Justizministerin, Dominika Švarc Pipan, teil.

Das Protokoll sieht ein Instrumentarium zur Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial vor – etwa die direkte Zusammenarbeit mit den Dienstanbietern und Registrierungsstellen, wirksame Möglichkeiten für den Erhalt von Bestands- und Verkehrsdaten, die unmittelbare Zusammenarbeit in Notfällen und gemeinsame Ermittlungen –, das einem Menschenrechts- und Rechtsstaatlichkeitssystem unterworfen ist, einschließlich datenschutzrechtlicher Garantien.


 Weitere Informationen [EN]

 Rede des Stellvertretenden Generalsekretärs des Europarates, Bjørn Berge [EN]

Europarat Strassburg 30. November 2022
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