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Polen muss laut Fachleuten des Europarates weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ergreifen

Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) hat die polnischen Behörden aufgefordert, weitere Maßnahmen gegen Menschenhandel zu ergreifen, insbesondere durch die wirksame Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und die Verbesserung der Reaktion der Strafjustiz.

Laut dem dritten Bericht der GRETA über Polen wurden in einigen Bereichen Fortschritte erzielt, darunter Gesetzesänderungen und eine Aufstockung der Mittel für die Opferhilfe. Es bestehe jedoch weiterhin eine Reihe von Herausforderungen.

Angesichts der Komplexität der Verfahren in Menschenhandelsfällen seien wirksame juristische Unterstützung und Prozesskostenhilfe wesentlich, um es den Opfern zu ermöglichen, Gerechtigkeit zu erlangen und ihre Rechte geltend zu machen, so der Bericht. Die GRETA fordert die polnischen Behörden dringend auf, zu gewährleisten, dass Menschenhandelsopfern ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin für ihre Vertretung in Rechts- und Verwaltungsverfahren zugeteilt wird, auch um Entschädigung zu fordern.

In dem Bericht wird festgestellt, dass Menschenhandelsopfer häufig als Zeugen von Straftaten behandelt werden, nicht als Geschädigte, die Anspruch auf Entschädigung haben, und die Anzahl der gewährten Entschädigungen sehr niedrig ist. Die GRETA ruft die Behörden daher auf, dafür zu sorgen, dass Menschenhandelsopfer tatsächlich Entschädigung von den Urhebern der Straftaten erhalten können sowie Zugang zu staatlicher Entschädigung haben.

Darüber hinaus wurden zwar Leitlinien für Strafverfolgungsbeamte, Staatsanwaltschaft und Richterschaft zu Menschenhandelsfällen entwickelt, doch die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandel ist insbesondere in Bezug auf die Ausbeutung der Arbeitskraft gering. Laut der GRETA sind dringend Maßnahmen erforderlich, um zu gewährleisten, dass Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel proaktiv und unverzüglich untersucht werden und zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen führen.

In dem Bericht werden auch die Fortschritte untersucht, die bei der Umsetzung früherer Empfehlungen der GRETA zu ausgewählten Themen erzielt wurden. Der Bericht, in dem zum dritten Mal Polens Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels bewertet wird, wurde gemeinsam mit der Stellungnahme der polnischen Behörden veröffentlicht.

Polen und die GRETA [EN]

Europarat Straßburg 9. Juni 2023
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