Zurück Ilgar Mammadov: Europarat teilt Aserbaischan offiziell seine Absicht mit, ein Spezialverfahren zur Umsetzung des Urteils einzuleiten

Ilgar Mammadov

Ilgar Mammadov

Das Ministerkomitee des Europarates, das 47 Mitgliedsländer zählt, hat heute offiziell Aserbaidschan seine Absicht mitgeteilt, zur Umsetzung des Urteils  IIlgar Mammadov gg. Aserbaidschan des  Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtliche Schritte einzuleiten.

Im Mai 2014 war der Gerichtshof der Meinung, die Festnahme und verlängerte Haft des Oppositionspolitikers stelle eine Verletzung mehrerer Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Der Gerichtshof hat insbesondere erklärt, dass das wahre Ziel seiner Verfolgung und Inhaftierung war, ihn zum Schweigen zu bringen oder für seine Kritik an der Regierung zu bestrafen. Dies stelle eine Verletzung des Artikels 18 der Konvention dar. Bis heute hat der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 18 in lediglich fünf Fällen festgestellt. In allen Fällen sind die Beschwerdeführer freigelassen worden ausser Ilgar Mammadov.

Drei Jahre danach ist Mammadov noch immer in Haft.

Das Ministerkomitee entschied heute zum ersten Mal, das bereits 2010 eingeführte Verfahren erneut zu benutzen. Demnach kann ein Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erneut als Entscheidungsgrundlage dafür vorgelegt werden, ob die Nicht-Umsetzung des erteilten Urtails eine zusätzliche Verletzung der Konvention darstellt.

In seiner heute angenommenen einstweiligen Entschliessung fordert das Ministerkomitee heute Aserbaidschan auf, bis zum 29. November seine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Außer das Urteil würde in der Zwischenzeit umgesetzt werden, wird das Ministerkomitee am 5. Dezember eine weitere Entschließung diskutieren, die den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurückverweisen würde.

  •  
Ministerkomitee Straßburg 25. Oktober 2017
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page