Zurück Krieg in der Ukraine: Schutz von Frauen und Mädchen

Erklärung der Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März
Krieg in der Ukraine: Schutz von Frauen und Mädchen

„Während wir weiterhin Zeugen der Schrecken des Krieges in der Ukraine sind, ersuche ich dringend um eine Vereinbarung über umsetzbare humanitäre Korridore, die entscheidend sind, um die sichere Passage von Tausenden von vertriebenen Menschen zu ermöglichen, die vor Tod und Zerstörung fliehen – die meisten von ihnen Frauen und Kinder.

Angesichts von mehr als 1,7 Millionen Flüchtlingen, die bisher die Grenze in benachbarte Länder überschritten haben, spreche ich unseren Mitgliedsstaaten, darunter insbesondere Polen, meine Anerkennung für ihre aufrichtige Solidarität und dafür aus, dass sie die Flüchtlinge angemessen versorgen.

Wir stehen vor der düsteren Tatsache, dass Krieg stets mit verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen verbunden ist. Wenn sie versuchen, vor Konflikten zu fliehen, werden Frauen und Mädchen sogar noch verwundbarer und sind von Gewalt, sexuellen Übergriffen und Vergewaltigung bedroht. Frauen und Mädchen, die vor dem Konflikt fliehen, benötigen konkrete Unterstützung und Schutz.

Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ergänzt das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen von 1951 und verlangt von seinen 35 Vertragsstaaten die Entwicklung geschlechtersensibler Aufnahmeverfahren und Unterstützungsdienste für Asylsuchende. Der Ratifizierungsprozess der Istanbul-Konvention sollte unverzüglich fortgesetzt werden.

Der Europarat steht uneingeschränkt solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes, das mit fortwährendem Blutvergießen und Leiden unschuldiger Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, konfrontiert ist. Ich rufe die Russische Föderation erneut dazu auf, ihre Aggression zu beenden und auf den Pfad der Diplomatie zurückzukehren.“

Generalsekretärin Strassbourg 7. März 2022
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Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Gewalt gegen Frauen, darunter häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt.
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz von Frauenrechten funktioniert.