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Neues Informationsblatt über lebenslange Freiheitsstrafen und den EGMR

Lebenslange Freiheitsstrafen sind mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, sofern die Möglichkeit besteht, dass die Betroffenen einmal freigelassen und die Urteile überprüft werden. Laut dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof müssen die innerstaatlichen Gesetze in der Frage lebenslanger Freiheitsstrafen ausreichend klar und bestimmt sein.

Die Inhaftierten sollten von Anfang an wissen, was sie tun müssen, um für die Freilassung infrage zu kommen, und unter welchen Bedingungen. Die Abteilung für die Umsetzung von Urteilen des EGMR hat ein neues Informationsblatt über Fälle veröffentlicht, die lebenslange Freiheitsstrafen betreffen.

Das Informationsblatt fasst die Maßnahmen zusammen, die neun Mitgliedsstaaten diesbezüglich infolge von 20 verschiedenen Urteilen des Menschenrechtsgerichtshofs unternommen haben. Es behandelt einige konkrete Fragen im Zusammenhang mit lebenslangen Freiheitsstrafen, etwa Überprüfungsmechanismen, Haftbedingungen und die Gefahr nicht reduzierbarer lebenslanger Freiheitsstrafen in Auslieferungsfällen.

Es handelt sich um das jüngste in einer Reihe thematischer Informationsblätter zu rechtlichen, politischen und praktischen Veränderungen auf innerstaatlicher Ebene in ganz Europa in Verbindung mit der Umsetzung von EGMR-Urteilen. Frühere Ausgaben befassen sich mit Themen wie Umweltschutz, Kinderrechten, häuslicher Gewalt, Meinungsäußerungsfreiheit und Datenschutz.

 

 Website zum Einfluss der Menschenrechtskonvention

Abteilung für die Umsetzung von EGMR-Urteilen Strassburg 15. Mai 2023
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