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GRETA: Albanien erzielt bei der Bekämpfung des Menschenhandels Fortschritte, sollte jedoch mehr tun

In ihrem dritten Bericht zur Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) durch Albanien stellt die Expertengruppe des Europarates (GRETA) fest, dass einige Fortschritte erzielt wurden, jedoch weitere Anstrengungen nötig sind, um dieser Art von Straftaten zu begegnen.

Die GRETA begrüßt die Tatsache, dass seit ihrer vorigen Bewertung im Jahr 2016 die Gesetzgebung des Landes geändert wurde, um die Rechte und die Stellung der Opfer zu stärken. Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 2018–2020 enthalte Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung, des Schutzes und der Wiedereingliederung von Opfern und werde durch ein eigenes Budget gefördert. Darüber hinaus sei vom Büro der Nationalen Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels ein Opferbeirat eingerichtet worden, der sich aus Menschenhandelsopfern zusammensetzt.

Im Mittelpunkt des Bewertungsberichts steht der Zugang zur Justiz und wirksamen Rechtsbehelfen für Menschenhandelsopfer. Obgleich die GRETA anerkennt, dass Menschenhandelsopfer ungeachtet ihres Einkommens Anspruch auf unentgeltliche Prozesskostenhilfe haben, fordert sie die albanischen Behörden dringend dazu auf, dafür zu sorgen, dass sie frühzeitig fachbezogenen Rechtsbeistand und Prozesskostenhilfe erhalten. Die GRETA ist beunruhigt darüber, dass es nur eine Entscheidung in Strafsachen zur Entschädigung eines Menschenhandelsopfers gab und dass Menschenhandelsopfern noch immer kein funktionierendes staatliches Entschädigungssystem zur Verfügung steht. Die albanischen Behörden werden aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, um den Zugang der Opfer zu einer Entschädigung zu erleichtern und zu garantieren, indem sichergestellt wird, dass die Erhebung von Beweismaterial zum Schaden, den das Opfer erlitten hat, Teil der strafrechtlichen Ermittlung ist, und die Gesetzgebung zum Einfrieren und zur Beschlagnahme von Vermögenswerten in vollem Umfang Anwendung findet.

Die Existenz einer Spezialeinheit der Polizei für die Ermittlung von Menschenhandelsfällen wird von der GRETA begrüßt, sie äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der geringen Zahl der Verurteilungen. Die GRETA ruft die Behörden dazu auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschenhandelsfälle Gegenstand proaktiver Ermittlungen sind, indem zur Beweiserhebung besondere Ermittlungstechniken genutzt sowie Finanzermittlungen vorgenommen werden. Die Behörden müssen Schulungen bereitstellen und die Spezialisierung von Richter/innen und Staatsanwaltschaften auf Menschenhandelsfälle fördern und dafür sorgen, dass wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen verhängt werden.


 Pressemitteilung
GRETA: Albanien erzielt bei der Bekämpfung des Menschenhandels Fortschritte, sollte jedoch den Zugang der Opfer zu Entschädigungen erleichtern und die Straftäter mehr sanktionieren [EN]

 Albanien und die GRETA [EN]

Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) Straßburg 15. Dezember 2020
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