Zurück Datenschutz: Ministerkomitee aktualisiert Empfehlung zu Profiling

Datenschutz: Ministerkomitee aktualisiert Empfehlung zu Profiling

Das Ministerkomitee des Europarates hat eine Empfehlung verabschiedet, um auf die radikale Veränderung der Profiling-Methoden im letzten Jahrzehnt und den dadurch bedingten Bedarf an zusätzlichen Garantien zum Schutz personenbezogener Daten und des Privatlebens zu reagieren. Der Text, durch den eine 2010 verabschiedete Empfehlung zum selben Thema aktualisiert wird, zielt darauf ab, die Bestimmungen der Empfehlung in Einklang mit dem modernisierten Datenschutzübereinkommen („Konvention 108+“) zu bringen. Die Empfehlung sieht vor, dass bei jeglicher Erstellung von Personenprofilen im privaten oder öffentlichen Sektor die Grundrechte und -freiheiten gewahrt werden müssen, insbesondere die Menschenwürde, Privatsphäre, Meinungsäußerungsfreiheit, Nichtdiskriminierung, soziale Gerechtigkeit, kulturelle Vielfalt und Demokratie.

Gemäß der Empfehlung ist Profiling jede Form der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten – darunter durch Systeme für maschinelles Lernen –, bei der aufgrund der Daten bestimmte persönliche Aspekte einer Einzelperson beurteilt werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Analyse oder Vorhersage von Aspekten im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung, ökonomischen Lage, Gesundheit, den persönlichen Vorlieben, Interessen, der Zuverlässigkeit, dem Verhalten, dem Aufenthaltsort und den Bewegungen einer Person. Eine der Erwägungen, die das Ministerkomitee in der Empfehlung berücksichtigt, ist die Tatsache, dass sich Profiling-Methoden auf Einzelpersonen auswirken können, indem sie vorbestimmten Kategorien zugeordnet werden, sehr häufig ohne ihr Wissen. Dieser Transparenzmangel kann eine erhebliche Gefahr für die Menschenrechte sein, besonders für schutzbedürftige Personen wie Kinder.

Das Ministerkomitee ruft die Staaten darum auf, das Konzept des „eingebauten Datenschutzes“ („Privacy by Design“) während des gesamten Prozesses zu fördern und rechtsverbindlich zu machen, insbesondere durch den Einsatz von Technologie zum Schutz der Privatsphäre. Ebenso empfiehlt es geeignete Maßnahmen gegen die Entwicklung und Anwendung von Methoden, die vollständig oder teilweise darauf abzielen, technische Datenschutzmaßnahmen unrechtmäßig zu umgehen.

Ministerkomitee Strassburg 3. November 2021
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page

Was ist das Recht auf Privatleben und wie wird es im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt?
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte, darunter dem Datenschutz, wirkt.