Zurück 2. November: Internationaler Tag zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalisten

2. November: Internationaler Tag zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalisten

Gemäß den Angaben, welche die Plattform des Europarates für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten verzeichnet hat, werden in Europa die Täter von mindestens 22 Morden an Journalistinnen und Journalisten vor der Justiz geschützt. Dies bestätigt erneut, dass dem Internationalen Tag zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalisten ein bedeutender Platz auf dem weltweiten Kalender zusteht.

Die entscheidende Rolle von Journalistinnen und Journalisten sowie anderen Medienakteuren bei der Aufdeckung von Fehlverhalten, Korruption, Straftaten und Machtmissbrauch setzt sie der Gefahr aus, dass sie zum Opfer werden von Einschüchterung, Bedrohungen, Belästigung und Gewalt, missbräuchlichen Gerichtsverfahren, bisweilen von willkürlichem Freiheitsentzug und in Extremfällen von Folter und Mord.

Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten sowie andere Medienakteure sind besonders schwere Menschenrechtsverstöße, da sie nicht nur auf die Betroffenen abzielen, sondern auch das Recht anderer Menschen, informiert zu werden, beeinträchtigen und so die öffentliche Debatte untergraben. Die öffentliche Debatte wiederum steht im Zentrum der pluralistischen Demokratie. Jede Art von Angriff auf Journalistinnen und Journalisten sowie andere Medienakteure ist darum ein Angriff auf die Demokratie selbst.

Die genannten Bedenken erfordern politische Aufmerksamkeit auf höchster Ebene und koordiniertes Handeln der Regierenden auf innerstaatlicher und internationaler Ebene, in Zusammenarbeit mit allen Interessensgruppen. Um ihre Verpflichtungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention zu erfüllen, müssen die Mitgliedsstaaten des Europarates entschlossen handeln, um Journalistinnen und Journalisten sowie andere Personen, die ihre Stimme erheben, vor Bedrohungen und Gewalt zu schützen.

Der Europarat ergreift gezielte Maßnahmen, um dies zu erreichen. Zum Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung und der Journalistinnen und Journalisten haben wir internationale Normen etabliert sowie eingehende Leitlinien für die Staaten, wie sie diese Normen einhalten können. Wir werden weiterhin mit unseren Mitgliedsstaaten und anderen Interessensgruppen eng zusammenarbeiten, um ein sicheres Umfeld zu schaffen, das den Journalistinnen und Journalisten bei der Erfüllung ihrer Mission zuträglich ist.


 Website zur Freiheit der Meinungsäußerung [EN]

Europarat Straßburg 2. November 2020
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