Zurück Weltflüchtlingstag: Europarat und EU-Agentur für Grundrechte arbeiten zum Schutz der Menschenrechte an den Grenzen eng zusammen

Weltflüchtlingstag: Europarat und EU-Agentur für Grundrechte arbeiten zum Schutz der Menschenrechte an den Grenzen eng zusammen

Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni bündeln der Europarat und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ihre Kräfte, um ihre Zusammenarbeit zum Schutz der Menschenrechte an den Grenzen Europas zu stärken.

Nach dem gemeinsamen Informationsblatt zum Thema Grundrechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrierenden an den Grenzen Europas bereiten der Europarat und die Grundrechteagentur eine weitere gemeinsame Publikation vor. Dabei befassen sie sich mit den europäischen Normen im Bereich der Rechtsmittel, Beschwerdemechanismen und Wirksamkeit von Ermittlungen an den Grenzen.

In dem neuen Informationsblatt werden die Menschenrechtsnormen dargelegt, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem EU-Recht beruhen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den wirksamen Rechtsmitteln, die aufgrund von Menschenrechtsverstößen an den Grenzen Europas eingelegt werden können. Außerdem enthält das Informationsblatt genaue Angaben über Beschwerdemechanismen und die Verpflichtung zur Untersuchung mutmaßlicher Verstöße an den Grenzen.

„Im Hoheitsbereich der 47 Mitgliedstaaten des Europarates genießt jeder Mensch den Schutz durch die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Staaten müssen gewährleisten, dass wirksame Rechtsmittel zur Verfügung stehen und zu wirksamen Ermittlungen bei mutmaßlichen Menschenrechtsverstößen an den Grenzen führen. Wir hoffen, dass die Mitgliedsstaaten mithilfe dieses Instruments einen umfassenden Überblick über die aktuellen europäischen Normen zum Schutz der Menschenrechte von Migrierenden, Flüchtlingen und Asylsuchenden im kritischen Moment des Grenzübertritts und bei der Anwendung der Grenzverfahren gewinnen“, erklärte der Sonderbeauftragte der Generalsekretärin für Migration und Flüchtlinge, Drahoslav Štefánek.

„Jeder Mensch hat das Recht auf wirksame Rechtsmittel und ein faires Verfahren. Das gemeinsame Informationsblatt wird eingehende Informationen über die an den Grenzen anwendbaren Rechtsnormen des Europarates und der EU bieten, damit die Länder sicherstellen können, dass die Menschen bei einem Verstoß gegen ihre Rechte Zugang zur Justiz haben“, fügte der Leiter der FRA, Michael O’Flaherty, hinzu.

Das gemeinsame Informationsblatt wird in naher Zukunft veröffentlicht.


 PPressemitteilung
Weltflüchtlingstag: Europarat und EU-Agentur für Grundrechte arbeiten zum Schutz der Menschenrechte an den Grenzen eng zusammen [EN]

Sonderbeauftragter für Migration und Flüchtlinge Straßburg 18. Juni 2021
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page

Was ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und wie schützt sie Sie und Ihre Familie?