Zurück Generalsekretärin begrüßt Genehmigung der Istanbul-Konvention durch ukrainisches Parlament

Generalsekretärin begrüßt Genehmigung der Istanbul-Konvention durch ukrainisches Parlament

Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat die folgende Erklärung abgegeben:

„Da Frauen und Mädchen während des Konflikts besonders gefährdet sind, begrüße ich die Genehmigung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) durch das ukrainische Parlament. Dies ist ein gewaltiger Fortschritt beim Schutz von Frauen und Mädchen vor jeder Form von Gewalt, sei es in der Ukraine oder in anderen Ländern.

Ich beglückwünsche Präsident Selenskyj, die Stellvertretende Ministerpräsidentin Stefanischyna, die Mitglieder der Werchowna Rada, insbesondere Maria Mesenzewa, die Leiterin der Delegation bei unserer Parlamentarischen Versammlung, dazu, dass sie einmal mehr Führungsstärke und Mut bewiesen haben, sowie zu ihren Folgemaßnahmen nach den vorangegangenen Gesprächen zu diesem Thema, von denen das letzte am 9. Mai während meines Besuchs in Kiew stattfand.“

Die Ukraine ist damit der 36. Staat, der die Istanbul-Konvention ratifizieren wird. Der Vertrag tritt in der Ukraine drei Monate nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Vertragsbüro des Europarates in Kraft.

Generalsekretärin Strassburg 20. Juni 2022
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Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Gewalt gegen Frauen, darunter häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt.
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz von Frauenrechten funktioniert.