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Umwelt und Menschenrechte: Für ein Recht auf gesunde Umwelt?

 

Angesichts der Gefährdung von Klima und biologischer Vielfalt veranstaltet der georgische Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates am Donnerstag, den 27. Februar in Straßburg eine Konferenz zum Thema Umweltschutz aus der Menschenrechtsperspektive.

Ziel der Konferenz, zu der Minister/innen und andere hochrangige Vertreter/innen der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates erwartet werden, ist es, die Relevanz der Arbeit der Organisation auf dem Gebiet der Menschenrechte für den Umgang mit der ökologischen Notsituation zu untersuchen und die Möglichkeiten zur Unterstützung der europäischen Regierung bei der Bewältigung des Problems zu identifizieren.

Die Diskussionen werden sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention und andere Instrumente beziehen, etwa die Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, sowie auf einen wissenschaftlichen Bericht, der einen Überblick über die vom Europarat erarbeiteten Normen sowie Empfehlungen enthält, unter anderem im Hinblick auf „ökologische Menschenrechte“ und den „Zugang zu ökologischer Gerechtigkeit“.

 

 

Aus den Reden der Eröffnungssitzung

Bei der Eröffnung der Konferenz unterstrich der georgische Umwelt- und Landwirtschaftsminister, Lewan Dawitaschwili, die wichtige Rolle des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, da er „einer der wesentlichen Menschenrechtsmechanismen im Bereich des Umweltschutzes“ sei.

„Obwohl in der Menschenrechtskonvention kein direkter Bezug auf die Umwelt vorkommt, hat der Gerichtshof eindeutig festgestellt, dass Umweltzerstörung und die mangelhafte Bewertung von Umweltrisiken […] zur Verletzung grundlegender Menschenrechte führen können, etwa des Rechts auf Leben, des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, des Verbots von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und des Rechts auf Achtung des Eigentums.“

Das Ziel ist laut Dawitaschwili die „Stärkung der Zusammenarbeit beim Umweltschutz mithilfe des Europarates und ein Gleichgewicht zwischen Entwicklung und Natur, damit derzeitige und künftige Generationen in gesunder Umwelt leben können“.

„Die Folgen des ökologischen Wandels sind real und immer starker spürbar“, erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić. „Das können wir an der Veränderung der Ökosysteme und dem Verlust der biologischen Vielfalt sehen. Ein weiteres Symptom ist, dass mehr Menschen migrieren und vertrieben werden.“

Die Generalsekretärin erinnerte daran, dass der Europarat seine Handlungsfähigkeit auf dem Gebiet bereits bewiesen hat. Dabei bezog sie sich zum Beispiel auf die Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und das Europäische Landschaftsübereinkommen.

Sie unterstrich überdies, dass einige Übereinkommen modernisiert werden müssen und dass eine Debatte darüber nötig sei, wie man Zusammenarbeit fördern, die Regierungen bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen unterstützen und Jurist/inn/en einschlägig schulen kann.

Der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Rik Daems, plädierte für die Aktualisierung bestehender Rechtsinstrumente. Das Ziel solle dabei letztlich sein, in einem Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention das Recht auf gesunde Umwelt zu verankern.

In dieser Hinsicht stellte er einen Dreistufenplan vor: Entwurf einer Empfehlung des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zum Thema Menschenrechte und Umwelt; eine mögliche Konvention, die diesbezügliche Normen festlegt; und mittelfristig der Entwurf eines Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention.

Daems begrüßte die Anstrengungen des georgischen Vorsitzes in dieser Frage und unterstrich, dass der „Trialog“ zwischen dem Ministerkomitee, der Versammlung und der Generalsekretärin ein wirksamer Weg sei, um bei den geplanten Maßnahmen Fortschritte zu erzielen.

 

Reden:

Vorsitz im Ministerkomitee Straßburg 20. Februar 2020
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