Zurück Ministerkomitee: Behörden müssen bei computer- oder KI-gestützten Entscheidungen im Sozialwesen die Menschenrechte einhalten

Ministerkomitee: Behörden müssen bei computer- oder KI-gestützten Entscheidungen im Sozialwesen die Menschenrechte einhalten

Der Schutz der Menschenrechte, einschließlich der sozialen Rechte, ist heute umso wichtiger, als sie dadurch gefährdet sind, dass die Behörden im Bereich der Sozialdienstleistungen auf computergestützte oder auf künstlicher Intelligenz (KI) beruhende Entscheidungsfindung zurückgreifen.

In einer am 17. März 2021 verabschiedeten Erklärung weist das Ministerkomitee die Mitgliedsstaaten unter anderem hin auf:

  • die möglichen Risiken für die Menschenrechte, einschließlich der sozialen Rechte, die sich daraus ergeben können, dass Behörden im Bereich der Sozialdienstleistungen computer- oder KI-gestützte Entscheidungsfindung einsetzen;
  • die Notwendigkeit, dass die Systeme zur computer- oder KI-gestützten Entscheidungsfindung im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtssicherheit, Legalität, Datenqualität, Nichtdiskriminierung und Transparenz entwickelt und eingesetzt werden;
  • die Notwendigkeit einer Kontrolle computer- oder KI-gestützter Entscheidungen durch den Menschen, um Handhabungsfehler zu reduzieren oder zu verhindern;
  • die Notwendigkeit wirksamer Vorkehrungen zum Schutz besonders schutzbedürftiger Menschen vor schweren oder irreparablen Schäden.

 Website der Europäischen Sozialcharta [EN]

Ministerkomitee Strassburg 17. März 2021
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