Zurück Toolkit zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Tunesien

Toolkit zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Tunesien

Zur Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen in Tunesien hat das tunesische Ministerium für Frauen, Familie, Kinder und Senioren mit Unterstützung des Europarates einen praktischen Toolkit mit dem Titel „Die Rechte von weiblichen Gewaltopfern“ entwickelt. Ziel des Toolkits ist die Gewährleistung des Zugangs von Frauen zu ihren durch das Organgesetz Nr. 2017-58 vom 11. August 2017 über die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen garantierten Rechten.

Der Toolkit enthält:

  • Die Broschüre zu den Rechten von weiblichen Gewaltopfern mit dem Titel „Ich bin nicht allein ...“ ist in einfacher und klarer Sprache abgefasst, um Frauen über ihre Rechte gemäß dem Organgesetz Nr. 58/2017 über die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen zu informieren. In der Broschüre werden auch die Einrichtungen und Dienste dargestellt, auf die jedes weibliche Gewaltopfer zurückgreifen kann, und sie beinhaltet eine Kontaktliste mit Betreuungseinrichtungen. Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie die elektronische Fassung der Broschüre einsehen, die hier auf Arabisch verfügbar ist.
  • Die Karten der Rechte weiblicher Gewaltopfer, auf denen die in der Broschüre erläuterten Rechte knapp und klar zusammengefasst sind. Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie die elektronische Fassung der Karten auf Arabisch hier einsehen.

Das Ministerium wird den Toolkit in seiner Printversion über die Betreuungseinrichtungen für weibliche Gewaltopfer in ganz Tunesien unter den Frauen verbreiten.

Europarat Straßburg 8. März 2021
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page

Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Gewalt gegen Frauen, darunter häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt.
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz von Frauenrechten funktioniert.