In seiner heutigen Rede vor der Parlamentarischen Versammlung hat der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, die Fortschritte hervorgehoben, die in den letzten Monaten bei der Stärkung der demokratischen Sicherheit Europas und der Anpassung der Kapazitäten der Organisation an die neue geopolitische Realität erzielt wurden.
Als wichtige Schritte nannte der Generalsekretär die am 15. Mai von den Außenministerinnen und -ministern des Europarates in Chișinău getroffenen Vereinbarungen über das Erweiterte Teilabkommen zum Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, die Arbeiten an einem Rahmenübereinkommen über Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (FIMI), die politische Erklärung zur Migration sowie eine neue außenpolitische Strategie des Europarates.
Europas gemeinsamer Rechtsraum: der Grundpfeiler des Friedens
Diese Ergebnisse, so sagte er, stärkten den gemeinsamen Rechtsraum Europas: ein System aus Normen und deren Überwachung, in dessen Mittelpunkt die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stehen. Dieser gemeinsame Rechtsraum, betonte er, sei „eine Garantie für Stabilität und Frieden“ und mache den Europarat zu einer geopolitischen Kraft – einer Kraft, deren „Potenzial Europa noch nicht voll ausschöpft“.
Auf eine Frage zur Migrationspolitik in Europa hin hob der Generalsekretär hervor, dass die Erklärung von Chișinău die Migrationsdebatte wieder in den Europarat zurückgebracht habe. „Sie schafft den richtigen Ausgleich“, sagte er, „indem sie die Bedenken der Mitgliedsstaaten anerkennt und gleichzeitig ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention bekräftigt, einschließlich der Nichtdiskriminierung und der Achtung der Unabhängigkeit und Autorität des Gerichtshofs.“
Schutz der demokratischen Gesellschaften Europas
Im Hinblick auf Bedrohungen für die Integrität von Wahlen in Europa erklärte der Generalsekretär, dass der Neue Demokratische Pakt für Europa – ein 2025 ins Leben gerufener strategischer und politischer Prozess zur Erarbeitung integrierter Antworten auf den demokratischen Rückschritt und zur Erneuerung der demokratischen Regierungsführung – den europäischen Gesellschaften Instrumente an die Hand geben solle, um FIMI sowie anderen hybriden Bedrohungen entgegenzuwirken, die das Vertrauen in die Demokratie und die öffentliche Debatte untergraben.
Es seien konkrete Instrumente erforderlich, so der Generalsekretär, um Wahlen und den zivilgesellschaftlichen Raum zu schützen, unabhängige Medien zu unterstützen und den demokratischen Einsatz von Technologie zu begleiten.
Unterstützung der Ukraine auf ihrem Weg nach Europa
Der Generalsekretär gab einen aktuellen Überblick über die Arbeit des Europarates zur Ukraine und erklärte, dass man nun in eine „entscheidende Phase“ hinsichtlich des Rahmens für die Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eintrete. Das Schadensregister sei nun voll funktionsfähig; 39 Länder und die EU hätten das Übereinkommen zur Errichtung einer Entschädigungskommission bereits unterzeichnet, und sechs Länder hätten es ratifiziert.
Was den Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine betrifft, so hätten 36 Staaten und die EU ihre Absicht bekundet, dem Erweiterten Teilabkommen über den Verwaltungsausschuss beizutreten, wobei die Sicherung politischer und finanzieller Verpflichtungen die nächste Priorität darstellt.
Er erklärte außerdem, dass der neue Aktionsplan „Demokratische Sicherheit für die Ukraine 2027–2030“, der Ende dieses Jahres verabschiedet werden soll, ein künftiges Friedensrahmenwerk unterstützen, die demokratische Widerstandsfähigkeit stärken und den Weg der Ukraine nach Europa vorantreiben werde.
In einer Frage- und Antwortrunde mit den Abgeordneten beantwortete Generalsekretär Berset Fragen zu verschiedenen Themen, darunter die Bedeutung der Wahrung sozialer Rechte als Stabilitätsfaktor, Synergien mit anderen multilateralen Organisationen, insbesondere der OSZE, sowie die politische Lage in Georgien, Serbien, der Türkei und Ungarn.

