Die Außenministerinnen und -minister der 46 Mitgliedsstaaten des Europarates haben eine politische Erklärung verabschiedet, in der sie ihre Standpunkte zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Zusammenhang mit Migration, hervorheben und verdeutlichen.
Die Erklärung wurde auf der Jahrestagung des Ministerkomitees des Europarates in Chişinău (Republik Moldau) als Konsens verabschiedet.
„Diese Erklärung sendet ein starkes – und sehr willkommenes – Signal aus, das die starke Unterstützung der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Straßburger Gerichtshofs vonseiten unserer 46 Mitgliedsstaaten zeigt“, erklärte der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset.
„Noch wichtiger ist, dass wir Länder aus ganz Europa mit unterschiedlichen Ansichten und Erfahrungen zu einer gemeinsamen Vision hinsichtlich der Frage, wie das System am besten funktionieren könnte, insbesondere im schwierigen Kontext des Migrationbereichs, zusammenbringen konnten. Dies wird in Zukunft dazu beitragen, unsere eigene Arbeit sowie die der nationalen Behörden und Gerichte anzuleiten.“
Europa bekräftigt sein Bekenntnis zum System der Konvention
In der Erklärung wird der außerordentliche Beitrag des Systems der Konvention zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Europa sowie seine zentrale Rolle bei der Wahrung der demokratischen Sicherheit und des Friedens auf dem gesamten Kontinent hervorgehoben.
Der Text bekräftigt das intensive und beständige Engagement der Mitgliedsstaaten für die Konvention und ihr starkes Bekenntnis zur Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Er weist auch auf die Notwendigkeit hin, das Gleichgewicht zwischen individuellen Rechten und kollektiven Interessen zu wahren.
Die Erklärung enthält eine Reihe von Grundsätzen, die dem gesamten System zugrunde liegen, und betont, dass die Umsetzung der Konvention in erster Linie den Staaten obliegt, während der Straßburger Gerichtshof lediglich als letzte Instanz zur Wahrung der Rechte und Freiheiten handelt, wenn diese auf innerstaatlicher Ebene nicht gewährleistet sind.
Regulierung von Einreise und Aufenthalt im Hoheitsgebiet bleibt ein Recht der Staaten
Insbesondere in Bezug auf Migration stellt die Erklärung fest, dass mehrere Mitgliedsstaaten des Europarates mit erheblichen und komplexen Problemen in diesem Zusammenhang konfrontiert sind und dass eine nicht angemessene Herangehensweise in dieser Frage das Vertrauen in das System schwächen könnte.
In der Erklärung wird betont, dass die Staaten das unbestreitbare Recht haben, die Einreise und den Aufenthalt von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eigenständig zu regulieren, und dass sie ihre Grenzen im Einklang mit der Konvention schützen müssen. Dies wird sowohl als Notwendigkeit als auch als Verpflichtung bezeichnet.
Bestimmte Teile der Erklärung befassen sich mit dem Schutz, der in Artikel 3 (Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) und Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Konvention verankert ist.
Die Probleme in Verbindung mit der Instrumentalisierung von Migration durch feindliche Akteure, die Schwierigkeiten durch die Ankunft einer großen Zahl von Menschen und angemessene Entscheidungsprozesse sind weitere Aspekte, die in der Erklärung behandelt werden, ebenso wie die geplanten neuen Ansätze – etwa „Rückkehrzentren“ – zur Bekämpfung und potenziellen Abschreckung irregulärer Migration.
Im letzten Teil wird betont, wie wichtig es ist, einen offenen, fundierten und konstruktiven Dialog innerhalb des Systems aufrechtzuerhalten und so zu kommunizieren, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit und das Vertrauen im Rahmen der Konvention insgesamt gestärkt werden.
Die Verhandlungen, die zur heutigen Erklärung führten, wurden auf einer informellen Ministerkonferenz eingeleitet, die im Dezember auf Initiative des Generalsekretärs des Europarates, Alain Berset, am Sitz der Organisation in Straßburg stattfand.
Vollständige Erklärung von Chişinău [EN]
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