Zurück Sondergerichtshof für die Ukraine: Breite Unterstützung für ein Übereinkommen des Europarates

36 Länder und die Europäische Union verpflichten sich, dem Gerichtshof beizutreten
Aufgrund der zahlreichen russischen Angriffe auf die Zivilbevölkerung in den letzten 48 Stunden weht die ukrainische Flagge am Sitz des Europarates in Straßburg auf halbmast

Aufgrund der zahlreichen russischen Angriffe auf die Zivilbevölkerung in den letzten 48 Stunden weht die ukrainische Flagge am Sitz des Europarates in Straßburg auf halbmast

Auf der Jahrestagung der Außenministerinnen und -minister des 46 Mitgliedsstaaten zählenden Europarates haben 36 Länder und die Europäische Union* ihre Absicht bekundet, einem neuen, Erweiterten Teilabkommen zur Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine beizutreten.

„Die Staaten haben einen entscheidenden Schritt zur tatsächlichen Einrichtung des Sondergerichtshofs und zur Anerkennung der Verantwortlichkeiten für die Aggression gegen die Ukraine unternommen. Der Sondergerichtshof steht für Gerechtigkeit und Hoffnung. Nun gilt es, diesem politischen Engagement Taten folgen zu lassen, indem die Funktionsweise und die Finanzierung des Gerichtshofs sichergestellt werden. Der Moment rückt näher, in dem Russland für seine Aggression zur Rechenschaft gezogen werden wird. Der Weg, der sich vor uns auftut, ist der der Gerechtigkeit – und diese muss sich durchsetzen“, erklärte der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, bei der Sitzung.

Länder aufgefordert, Ratifizierungsprozess zu beschleunigen

Der Generalsekretär hat die Staaten dazu aufgefordert, alle erforderlichen innerstaatlichen Verfahren abzuschließen, um dem Sondergerichtshof so bald wie möglich beizutreten. Der Gerichtshof hat die Aufgabe, die Hauptverantwortlichen für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zu ermitteln, strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen. Er soll eine Lücke schließen, die sich aus den Beschränkungen der gerichtlichen Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ergibt, und wird hochrangige Persönlichkeiten, die an diesem Verbrechen beteiligt sind, zur Rechenschaft ziehen.

Der ukrainische Außenminister, Andrij Sybiha, erklärte: „Die moralischen Grundlagen Europas und der Welt werden erst dann wiederhergestellt sein, wenn das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine bestraft worden ist. Dies ist keine Frage der Vergangenheit. Es ist eine Frage der Zukunft. Es geht darum, einen gemeinsamen Raum der Wahrheit, der Gerechtigkeit und des Vertrauens wiederherzustellen.“

„Das Ministerkomitee hat deutlich gemacht, dass ein gerechter und dauerhafter Frieden für die Ukraine auf Rechenschaftspflicht beruhen muss. Das Komitee setzt seine Arbeit entschlossen fort, um ein umfassendes System der Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu schaffen. Damit der Sondergerichtshof die größtmögliche Legitimität erhält, ist es wichtig, dass auch andere Staaten dem Erweiterten Teilabkommen beitreten“, erklärte Mihai Popşoi, stellvertretender Ministerpräsident und Außenminister der Republik Moldau, die derzeit den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates innehat.

„Die Verantwortlichen für die schrecklichen Verbrechen gegen die Ukraine müssen vor Gericht gestellt werden. Das wird nicht von heute auf morgen geschehen, aber das hindert uns nicht daran, alles in unserer Macht Stehende zu tun. In diesem Sinne begrüßen wir die Einleitung der ersten Phase des Sondergerichtshofs in Den Haag, der das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine ahnden soll“, erklärte der niederländische Außenminister, Tom Berendsen.

Darüber hinaus würdigten die Ministerinnen und Minister die breite Unterstützung der Staaten für das Übereinkommen zur Errichtung einer internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine und riefen zu weiteren Beitritten auf, um eine rasche Einrichtung eines Entschädigungsmechanismus zu ermöglichen.

Die Internationale Entschädigungskommission bildet den zweiten Teil eines umfassenden Entschädigungsmechanismus im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg, der sich auf das Schadensregister für die Ukraine stützen wird.

Das 2023 eingerichtete Schadensregister sammelt und erfasst Entschädigungsanträge, die von ukrainischen Privatpersonen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen eingereicht werden.

Bis heute sind 44 Staaten und die Europäische Union dem Register beigetreten, bei dem bereits mehr als 150.000 Anträge eingegangen sind.

Die Internationale Entschädigungskommission wird die beim Schadensregister für die Ukraine eingereichten Anträge prüfen und bewerten, darüber entscheiden und die Höhe der gegebenenfalls fälligen Entschädigung in jedem Einzelfall festlegen. Sie wird auch die Anträge prüfen, die nach der Eingliederung des Schadensregisters in die Kommission eingehen, wie es das Übereinkommen vorsieht.

Über Mechanismen der Rechenschaftspflicht und Entschädigung hinaus sorgt der Europarat für die langfristige Zukunft der Ukraine – durch einen ganzheitlichen Ansatz, dessen Schwerpunkt auf dem demokratischen Wiederaufbau und der Rechenschaftspflicht liegt.

Der Europarat stützt sich auf sein Büro in Kyiv und die dort tätigen 80 Mitarbeitenden, um den Aktionsplan für die Ukraine „Widerstandsfähigkeit, wirtschaftliche Erholung und Wiederaufbau 2023–2026“ umzusetzen.

***

* Das Erweiterte Teilabkommen wurde durch eine Entschließung des Ministerkomitees angenommen. 34 Mitgliedsländer des Europarates (Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Republik Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Vereinigtes Königreich und Zypern,) sowie die Europäische Union, Australien und Costa Rica haben ihre Absicht bekundet, sich an dem Teilabkommen zu beteiligen.


 Vollständige Entschließung [EN]

 Häufig gestellte Fragen – Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine [EN]

 Häufig gestellte Fragen – Übereinkommen zur Errichtung einer internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine [EN]

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