Zurück Schutz von Flüchtlingskindern vor Menschenhandel: Staaten müssen dringend handeln

Erklärung der GRETA anlässlich des 4. Welttags gegen Menschenhandel
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Anlässlich des UN-Welttags gegen Menschenhandel am 30. Juli schlägt die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) Alarm: Kinderhandel ist in Europa weit verbreitet und Migranten- und Flüchtlingskinder sind besonders gefährdet, Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung zu werden.

Laut der vorliegenden Daten sind in Europa im Durchschnitt ein Viertel der identifizierten Opfer von Menschenhandel Kinder. Kinderhandel erfolgt zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung der Arbeitskraft, der Zwangsheirat und, in zunehmendem Maß, der erzwungenen Kriminalität. In etlichen aktuellen länderspezifischen Evaluierungsberichten weist die GRETA auf gravierende Mängel seitens der Reaktion der Staaten hin. Diese betreffen den Schutz von Kindern, die Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel zu werden, sowie die Bereitstellung von Unterstützung für minderjährige Opfer von Menschenhandel.

Die Präsidentin der GRETA, Siobhán Mullally, erklärte: „Migranten- und Flüchtlingskinder in Europa sind erheblichen Risiken ausgesetzt. Der Handel mit Kindern findet auf dem Weg nach Europa und innerhalb Europas statt. Dies ist eine humanitäre Krise. Die Staaten müssen dringend handeln, damit die Rechte aller Kinder, einschließlich Flüchtlings- und Migrantenkindern, geachtet, geschützt und erfüllt werden.“

Heute leben Kinder in Europa in Transitzonen, an Grenzen und in Lagern, häufig mit wenig oder ohne Schutz oder Unterstützung und begrenzten Möglichkeiten, sich in die Aufnahmegesellschaften zu integrieren. Verzögerungen bei der Bestellung von rechtlichen Vertretern, zunehmende Einschränkungen beim Familiennachzug in vielen Ländern, beschränkte Möglichkeiten der An- oder Umsiedlung sowie zuweilen feindselige Haltungen gegenüber Migranten- und Flüchtlingskindern bereiten Kindern weitere Schwierigkeiten, die den Fängen der Menschenhändler-Netzwerken entkommen wollen. Die GRETA erinnert die Staaten daran, dass ein schützendes Umfeld für alle Kinder entscheidend ist, um ihre Gefährdung hinsichtlich des Menschenhandels zu verringern und die Achtung ihrer Rechte und des Kindeswohls zu gewährleisten. Um ihren Verpflichtungen zur Verhütung des Menschenhandels nachzukommen und die Anfälligkeit von Kindern für Ausbeutung zu verringern, sollten die Staaten eine angemessene Mittelausstattung für Kinderschutzsysteme garantieren, besondere Maßnahmen für Migranten- und Flüchtlingskinder ergreifen und Unterstützung zur Familienzusammenführung gewähren, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Die GRETA betont, wie wichtig es sei, dass die Menschenrechte und die internationalen Verpflichtungen der Staaten an den Grenzen und bei allen Einwanderungsverfahren in vollem Umfang geachtet werden. Ein menschenrechtsbasierter Ansatz bei der Bekämpfung von Menschenhandel ist eine grundsätzliche Verpflichtung und ein Meilenstein der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels.

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Die GRETA ist eine multidisziplinäre Gruppe von 15 unabhängigen Experten, die im Rahmen der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels eingesetzt wurde. Sie hat den Auftrag, die Einhaltung dieses Vertrags durch die 47 Staaten, die diesen bisher ratifiziert haben, zu überwachen. Bis zum 28. Juli 2017 hat die GRETA 41 Länderberichte der ersten Evaluierungsrunde der Konvention und 19 Länderberichte der zweiten Evaluierungsrunde veröffentlicht.

Link zu den Berichten der GRETA: www.coe.int/en/web/anti-human-trafficking/country-monitoring-work

Siehe auch:

Artikel zum tragischen Schicksal vermisster Migrantenkinder in Europa

Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) Strasbourg 28. Juli 2017
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