Das im Jahr 2023 im institutionellen Rahmen des Europarates eingerichtete Schadensregister für die Ukraine hat die letzten Kategorien von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg geöffnet. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der Kategorien auf 43.
Zu den zuletzt geöffneten Kategorien gehören Schäden an der Umwelt und den natürlichen Ressourcen des Landes sowie sonstige vom ukrainischen Staat registrierte Ansprüche wegen Sachschäden. Kategorien, die den Verlust des Zugangs zu Gesundheitsversorgung und Bildung für Einzelpersonen betreffen, wurden letzte Woche für die Einreichung von Anträgen freigegeben.
Der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, erklärte: „Das Schadensregister für die Ukraine stellt das juristische Gedächtnis dieses ungerechten Kriegs dar. Es ist der erste Schritt hin zu einem umfassenden System der Entschädigung für die Ukraine und das ukrainische Volk angesichts der groben Ungerechtigkeiten, die sie erlitten haben. Schritt für Schritt – und in enger Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden und Partnern in ganz Europa und darüber hinaus – sind wir entschlossen, Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht dort zu schaffen, wo es zuvor keine gab.“
195.000 eingegangene Anträge, bisher mehr als 65.000 bearbeitet
Das Schadensregister für die Ukraine, das im April 2024 für die Einreichung von Anträgen geöffnet wurde, dient der Erfassung berechtigter Entschädigungsanträge.
Natürliche Personen, juristische Personen und der Staat Ukraine können über das Webportal und die App „Diia“ der ukrainischen Regierung in allen Kategorien Entschädigungsanträge für Schäden, Verluste oder Verletzungen einreichen, die durch die russische Aggression entstanden sind.
Beim Register, das seinen Sitz in Den Haag hat, sind bislang 195.000 Anträge eingegangen. Rund 65.000 davon wurden bereits im Register erfasst, die Prüfung der übrigen Anträge ist noch im Gange. (weiter)
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