Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die es bei seiner Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 15. und 16. März getroffen hat.
Bei der Sitzung verabschiedete das Komitee 43 Entscheidungen, die 20 Staaten betreffen, sowie eine Interims-Entschließung* betreffend die Fallgruppe Rana gegen Ungarn. Es wurden zudem 49 endgültige Entschließungen** in Bezug auf 94 Urteile und Entscheidungen angenommen, die 18 verschiedene Staaten betreffen.
Agenda für Dezember-Sitzung festgelegt
Darüber hinaus verabschiedete das Komitee eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs untersucht werden sollen, die von 1. bis 3. Dezember 2026 stattfinden soll.
Zu den hochrangigen europäischen Politikern, die an dem Treffen teilnahmen, gehörten der Justizminister von Bosnien und Herzegowina, Davor Bunoza (online), der bulgarische Justizminister, Nikolaj Najdenow, und der stellvertretende Justizminister der Türkei, Burak Ceyhan.
Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.
Hinweis
Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Gemäß seiner Entschließung vom 23. März 2022 überwacht das Ministerkomitee weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen.
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* Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.
** Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.
Weitere Informationen zur Menschenrechtssitzung des Ministerkomitees [EN]
Video zum Überwachungsverfahren
Website zum Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention

