Zurück Europäischer Gerichtshof befasst sich mit Fall von zehn ukrainischen Kindern, die 2014 auf der Krim im Heim lebten

Die Kinder sollen gezwungen worden sein, die russische Staatsangehörigkeit anzunehmen, und zur Adoption freigegeben worden sein
Als einziges internationales Gericht prüft der EGMR Vorwürfe gegen Russland wegen Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine

Als einziges internationales Gericht prüft der EGMR Vorwürfe gegen Russland wegen Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird am Dienstag, dem 22. September, eine öffentliche Anhörung in einem Fall abhalten, der zehn ukrainische Kinder betrifft, die in Kinderheimen lebten, als Russland 2014 die Krim annektierte.

Der Fall wurde von der Ukrainischen Helsinki-Menschenrechtsunion (UHHRU) eingereicht, die behauptet, den Kindern sei die russische Staatsangehörigkeit aufgezwungen worden, woraufhin sie zur Adoption freigegeben wurden – und möglicherweise inzwischen adoptiert wurden. Die UHHRU erklärt, dies komme faktisch einem erzwungenen Verschwinden der Kinder gleich.

Sondergesandte: „Das Schicksal jedes einzelnen Kindes ist wichtig“

Im Vorfeld der Anhörung erklärte die Sondergesandte des Generalsekretärs des Europarates für die Lage der Kinder der Ukraine, Thórdís Kolbrún Reykfjörd Gylfadóttir:

„Die Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in diesem Fall erinnert uns daran, dass wir die ukrainischen Kinder weiterhin in den Mittelpunkt der politischen Agenda stellen müssen. Hinter jedem Fall steht ein Kind, dessen Schicksal zählt, dessen Identität geschützt werden muss und dessen Verbleib bekannt sein muss. Wir dürfen nicht aufhören, Fragen zu stellen und Antworten einzufordern.“

Mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Russland

Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass Russland die Kinder nach der Übernahme der faktischen Kontrolle über die Krim in Einrichtungen untergebracht, Informationen über ihren Aufenthaltsort verschwiegen und sie in russische Adoptions- oder Pflegekindersysteme aufgenommen habe – was eine Verletzung ihres Rechts auf Freiheit und Sicherheit gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle.

Die UHHRU führt zudem an, dass durch die willkürliche Änderung der Staatsangehörigkeit der Kinder und ihre Aufnahme in Adoptionsportale ihre soziale Identität als ukrainische Staatsangehörige nicht geachtet und geschützt wurde, was gegen ihr Recht auf Privat- und Familienleben gemäß der Menschenrechtskonvention verstoße.

Der Gerichtshof wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Zulässigkeit und die Begründetheit der Beschwerde entscheiden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist derzeit das einzige internationale Gericht, das Vorwürfe schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen durch Russland in der Ukraine seit 2014 prüft.


 Weitere Informationen zu diesem Fall [EN]

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg 21. September 2026
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