Zurück Vier Jahre danach: Gerechtigkeit, Verantwortung und Frieden für die Ukraine

Erklärung des Generalsekretärs des Europarates
Alle Organe des Europarates sind für die Unterstützung der Ukraine aktiv geworden

Alle Organe des Europarates sind für die Unterstützung der Ukraine aktiv geworden

„Morgen, am 24. Februar, ist es vier Jahre her, dass Russland seine massive Invasion der Ukraine begonnen hat. Die Angriffe auf Häuser, Schulen, Krankenhäuser und Energieinfrastrukturen gehen unvermindert weiter und rauben der Bevölkerung in diesem härtesten Winter seit Kriegsbeginn Strom und Heizung.

Nun, da der Krieg in sein fünftes Jahr geht, muss 2026 das Jahr der Rückkehr zum Frieden in der Ukraine werden. Aber Frieden darf keine Pause der Gewalt sein. Er muss gerecht und dauerhaft sein und durch verbindliche Garantien und eine vollumfängliche Rechenschaftspflicht für die Aggression gesichert werden. Um tragfähig zu sein, muss der Frieden von der Ukraine gemeinsam mit Europa aufgebaut werden und rechtlich fundiert sein.

Rechenschaftspflicht ist kein abstraktes Prinzip. Sie ist die Grundlage für den Wiederaufbau der Ukraine – und für einen dauerhaften Frieden.

Wie ich letzte Woche in Kiew betont habe, ‚können wir dazu beitragen, dass die Verbrechen nicht in Vergessenheit geraten und dass das, was der Ukraine angetan wurde, nicht weggewischt wird. Dieser Frieden wird, wenn er einmal erreicht ist, nicht auf Straflosigkeit beruhen‘.

Bei unserem Schadensregister sind bereits mehr als 110.000 Anträge eingegangen, was nur einen Bruchteil der Zerstörungen in der Ukraine widerspiegelt. Heute eröffnet das Register eine neue Kategorie von Anträgen: Ukrainische Flüchtlinge, die ins Ausland gehen mussten, können nun Schadensersatzansprüche geltend machen.

Im vergangenen Dezember haben wir das Übereinkommen zur Errichtung einer Internationalen Entschädigungskommission zur Zeichnung aufgelegt. 35 Staaten und die Europäische Union haben es am ersten Tag unterzeichnet, als ein noch nie dagewesener Ausdruck von Einheit. Die Botschaft ist klar: Ohne Entschädigung und Wiedergutmachung kann es keinen wirklichen Aufschwung geben.

Parallel dazu arbeitet ein Vorbereitungsteam des Europarates an der Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression. Wie ich Präsident Selenskyj in Kiew sagte, erfordert der nächste Schritt jetzt politisches Engagement auf höchster Ebene seitens der Staaten. Die Rechenschaftspflicht muss sich in konkreten Maßnahmen niederschlagen.

Der Europarat bleibt nicht untätig. Wir setzen den ehrgeizigsten Aktionsplan unserer Geschichte um – ein strategisches Instrument, das die Ukraine auf dem Reformweg zum Beitritt zur Europäischen Union begleitet und den Wiederaufbau fest in demokratischen Normen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten verankert. Dieser Aktionsplan ist keine technische Hilfe, sondern ein Eckpfeiler des Wiederaufbaus der Ukraine und der langfristigen europäischen Sicherheitsarchitektur.

Alle Organe des Europarates sind mobilisiert.“ (weiter)


 Erklärung des Generalsekretärs auf Ukrainisch

 Unterstützung des Europarates für die Ukraine

 Beispiellose Unterstützung für ein neues Übereinkommen zur Errichtung einer internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine

 Öffnung des Schadensregisters für ukrainische Flüchtlinge im Ausland

 Generalsekretär Alain Berset [EN]


 

Generalsekretär Straßburg 23. Februar 2026
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