Zurück Öffnung des Schadensregisters für die Ukraine für ukrainische Flüchtlinge im Ausland

6,8 Millionen vertriebene Ukrainer können nun Entschädigung beantragen
Der Europarat unterstützt die Ukraine in vielen Bereichen: Der ukrainische Präsident Selenskyj bei einer diplomatischen Konferenz des Europarates im Dezember 2025

Der Europarat unterstützt die Ukraine in vielen Bereichen: Der ukrainische Präsident Selenskyj bei einer diplomatischen Konferenz des Europarates im Dezember 2025

Das Schadensregister für die Ukraine, das Teil eines im Rahmen des Europarates eingerichteten internationalen Entschädigungsmechanismus ist, hat heute eine neue Antragskategorie für Personen eröffnet, die Entschädigung für Schäden beantragen möchten, die durch die Aggression der Russischen Föderation verursacht wurden.

Die Kategorie A1.2 mit dem Titel „Erzwungene Vertreibung aus der Ukraine“ betrifft Personen, die aufgrund der groß angelegten Invasion Russlands ihre Heimat verlassen und ins Ausland fliehen mussten, sowie Personen, die aus dem gleichen Grund daran gehindert sind, in die Ukraine zurückzukehren.

Aufgrund des Konflikts vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer: 6,8 Millionen

Fast vier Jahre nach Beginn der groß angelegten Invasion am 24. Februar 2022 sind laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) immer noch mehr als 6,8 Millionen Menschen außerhalb der Ukraine auf der Flucht.

Für viele bedeutet die Vertreibung eine lange Trennung von ihrem Zuhause, eine Störung ihres Familienlebens und erhebliche psychische Belastungen. Die Öffnung der Kategorie A1.2 ermöglicht es den Betroffenen, Entschädigungsanträge für immaterielle Schäden zu stellen, die sie als unmittelbare Folge ihrer erzwungenen Vertreibung erlitten haben.

Ins Ausland vertriebene Personen – sowie alle anderen Personen, die durch den Krieg Schaden erlitten haben – können auch Anträge unter den anderen derzeit im Register offenstehenden Kategorien einreichen. Diese Kategorien decken eine ganze Reihe von Schäden ab: Beschädigung oder Zerstörung von Immobilien, Verlust der Wohnung, Körperverletzungen, Tod, Verschwinden von Familienangehörigen, konfliktbedingte sexuelle Gewalt und andere schwere Verletzungen und Verluste infolge der Aggression Russlands.

Alle Personen, denen nach der groß angelegten Invasion durch die Russische Föderation von einem anderen Staat vorübergehender Schutz oder Asyl gewährt wurde, gelten im Sinne der Kategorie A1.2 als aus der Ukraine zwangsvertrieben. Diese Antragskategorie steht nun ukrainischen Staatsangehörigen offen und wird auf Personen anderer Staatsangehörigkeiten ausgeweitet, sobald die erforderlichen technischen Vorkehrungen getroffen wurden.

Neue Antragskategorie im Schadensregister

Die Kategorie A1.2 ist die fünfzehnte Antragskategorie, die vom Register eröffnet wurde. Diese Öffnung, die kurz vor dem vierten Jahrestag des Beginns der groß angelegten Invasion der Ukraine durch Russland erfolgt, bildet eine neue Etappe der koordinierten internationalen Maßnahmen zur Dokumentation der Schäden und zur Einrichtung eines umfassenden Entschädigungsmechanismus als Mittel zur Wiedergutmachung. (weiter)


 Erklärung des Generalsekretärs zum Jahrestag der groß angelegten Invasion der Ukraine durch Russland

 Schadensregister für die Ukraine [EN]

 Mehr zur Unterstützung des Europarates für die Ukraine

 Mehr zur Funktionsweise des Registers [EN]


 

Europarat Den Haag 23. Februar 2026
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