Erklärung des Generalsekretärs des Europarates, Alain Berset, und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, anlässlich des Europäischen und Welttags gegen die Todesstrafe am 10. Oktober 2026:
Die Europäische Union und der Europarat lehnen die Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen kategorisch ab.
Im vergangenen Jahr wurden auf dem Weg zur universellen Abschaffung weitere Fortschritte erzielt: Der Libanon hat die Todesstrafe im August 2026 abgeschafft. Gambia und Vietnam haben die Zahl der Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, verringert, und Sierra Leone hat das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, wodurch jede Hinrichtung im Hoheitsbereich des Landes ausgeschlossen ist. Kambodscha, die Zentralafrikanische Republik und der Tschad haben ebenfalls Maßnahmen zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls ergriffen. Diese Beispiele erinnern daran, dass Veränderung jederzeit möglich ist.
Im Jahr 2025 wurden nur 17 Länder erfasst, in denen Hinrichtungen vollstreckt wurden, der starke Anstieg der Hinrichtungen ist jedoch alarmierend. Die Zahl der bekannten Hinrichtungen ist gegenüber 2024 um 78 % gestiegen. Die meisten fanden im Iran statt, in Ägypten, im Jemen, in Kuwait, Saudi-Arabien und Singapur gab es erhebliche Anstiege. Auch in den Vereinigten Staaten wurden weitere Hinrichtungen verzeichnet. Hinrichtungen in China sind aufgrund des Staatsgeheimnisses nicht in der weltweiten Statistik aufgeführt, die Zahl der Todesurteile, die im vergangenen Jahr in China verhängt wurden, wird indes auf Tausende geschätzt. In Europa ist Belarus nach wie vor das einzige Land, das die Todesstrafe verhängt.
Darüber hinaus ist die fortgesetzte Anwendung der Todesstrafe für Drogendelikte besonders besorgniserregend. Nach internationalem Menschenrecht ist die Todesstrafe den schwersten Straftaten vorbehalten, das heißt solchen von äußerster Schwere, die mit vorsätzlichem Mord einhergehen. Die Anwendung der Todesstrafe zur Bestrafung von Drogenproduktion und -handel erreicht diese Schwelle nicht und ist nicht wirksam. Die Daten zeigen, dass sie von Straftaten nicht stärker abschreckt als andere Strafen. Die Todesstrafe beraubt überdies jede verurteilte Person der Hoffnung auf Rehabilitation und birgt stets das Risiko eines irreversiblen Justizirrtums.
Anlässlich des Europäischen und Welttags gegen die Todesstrafe fordern die Europäische Union und der Europarat alle Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, auf, als ersten Schritt zur Abschaffung unverzüglich ein Moratorium für Hinrichtungen einzuführen. Bis zur endgültigen Abschaffung sollte ein Moratorium zur Umwandlung der bereits verhängten Todesstrafen und zur uneingeschränkten Einhaltung des internationalen Rechts und der internationalen Normen im Bereich der Menschenrechte führen.
Die Europäische Union und der Europarat lehnen weiterhin jeden Versuch entschlossen ab, die Todesstrafe wieder einzuführen oder auszuweiten, auch in Europa. Gemeinsam mit ihren internationalen Partnern, der Zivilgesellschaft und Angehörigen der Rechtsberufe werden wir weiterhin die demokratische Debatte auf der Grundlage der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit fördern, um die universelle Abschaffung zu erreichen. In diesem Zusammenhang wurde beim jüngsten Weltkongress gegen die Todesstrafe in Frankreich die entscheidende Rolle, die die Justiz bei der Abschaffung spielen kann, ebenso hervorgehoben wie die Bedeutung der Mobilisierung junger Menschen. Wir begrüßen die Entscheidung Marokkos, 2029 den 10. Weltkongress auszurichten.
Die Todesstrafe – einschließlich des Prozesses, der zur Hinrichtung führt – ist eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Wir fordern alle Staaten auf, der restaurativen Justiz den Vorrang zu geben und sich der weltweit wachsenden Bewegung anzuschließen, die die Todesstrafe ablehnt.
Entscheidung des Ministerkomitees zur Todesstrafe [EN]

