Der Europarat und die Europäische Union

Der Europarat und die Europäische Union: verschiedene Rollen, gemeinsame Werte
Der Europarat und die Europäische Union stützen sich auf dieselben grundlegenden Werte: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie sind jedoch unterschiedliche Organisationen, die verschiedene Rollen wahrnehmen, sich dabei jedoch ergänzen.
Der Europarat rückt diese Kernwerte in den Mittelpunkt und vereinbart mit Regierungen aus ganz Europa und anderen Teilen der Welt Rechtsnormen in umfassenden Bereichen. Anschließend überwacht die Organisation die Anwendung dieser Normen durch die Länder, die den entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben. Des Weiteren bietet der Europarat, oftmals in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, fachliche Unterstützung, um den Ländern bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu helfen.
Die EU bezeichnet diese gemeinsamen europäischen Werte als Schlüsselelemente für ihren verstärkten politischen und wirtschaftlichen Integrationsprozess. Oftmals stützt sie sich bei der Erstellung von Rechtsinstrumenten und rechtlichen Abkommen für ihre 28 Mitgliedsländer auf die Normen des Europarates. Außerdem bezieht sich die Europäische Union regelmäßig im Rahmen ihrer Beziehungen zu Nachbarländern, von denen viele Europarats-Mitgliedsstaaten sind, auf seine Normen und seine Monitoring-Arbeit.
Der Vertrag von Lissabon hat den Handlungsspielraum der EU auf vielen Gebieten, auf denen der Europarat bereits über bedeutsame Erfahrung und maßgebliches Fachwissen verfügt, ausgedehnt. Dadurch ist eine verstärkte Zusammenarbeit in Bereichen wie Bekämpfung des Menschenhandels, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Gewalt gegen Frauen entstanden. Des Weiteren hat der Vertrag von Lissabon den Weg für die Europäische Union zur Zeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention und weiterer Europarats-Vereinbarungen geebnet.
Die Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Union sind in folgenden Dokumenten festgelegt:

Verträge des Europarats
Von der Europäischen Union gezeichnete bzw. ratifizierte Verträge
Teilabkommen
Komitees
Darüber hinaus nimmt die Europäische Union an den verschiedenen Treffen des Ministerkomitees teil.

Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der Menschenrechte in Europa. Seit Ende der 1970er-Jahre wurde dieser Beitritt besprochen und ist schließlich durch den Vertrag von Lissabon zu einer rechtlichen Verpflichtung geworden.
Auch wenn die Europäische Union noch nicht Vertragspartner der Europäischen Menschenrechtskonvention ist und ihre Handlungen demnach nicht in Form einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Gerichtshof) vorgebracht werden können, wurden Fragestellungen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht regelmäßig vor dem Gerichtshof und der ehemaligen Europäischen Kommission für Menschenrechte besprochen:
- Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention – Fragen und Antworten
- Website der Informellen Arbeitsgruppe für den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (CDDH-UE)
- Bericht der Parlamentarischen Versammlung „Der Einfluss des Vertrags von Lissabon auf den Europarat"
- Die Europäische Union und Menschenrechte
- Informationsblatt über die Rechtsprechung zur Europäischen Union

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Im Jahr 2019 beliefen sich die Beiträge der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Programme des Europarates und der EU auf 206,1 Millionen Euro. Kofinanzierung durch die EU zu 85 %, durch den Europarat zu 15 %.
29 gemeinsame Programme, die sich auf insgesamt 111,7 Millionen Euro belaufen, wurden 2019 neu ausgehandelt.

Interview mit Jari Vilén „The challenge of migration into the European Union“ [EN]
Global Action on Cybercrime (GLACY), Videobericht eines gemeinsamen Projekts der Europarats und der EU