Zurück Europäischer Ausschuss für soziale Rechte veröffentlicht Schlussfolgerungen des Jahres 2016: Liveübertragung der Pressekonferenz am 25. Januar

Europäischer Ausschuss für soziale Rechte veröffentlicht Schlussfolgerungen des Jahres 2016: Liveübertragung der Pressekonferenz am 25. Januar

Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte veröffentlicht seine Schlussfolgerungen für das Jahr 2016 hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta durch die Unterzeichnerstaaten. Die Bereiche Beschäftigung, Ausbildung und Chancengleichheit stehen dabei im Vordergrund. Anlässlich der Veröffentlichung der Erkenntnisse und Schlussfolgerungen des Ausschusses findet am Dienstag, den 25. Januar im Gebäude des Europarates eine Pressekonferenz statt.

Im Jahr 2016 untersuchte der Ausschuss die von den 34 Vertragsstaaten eingereichten Berichte zu den Artikeln der Charta, die sich mit Beschäftigung, Ausbildung und Chancengleichheit befassen:

  • Das Recht auf Arbeit (Artikel 1)
  • Das Recht auf Berufsberatung (Artikel 9)
  • Das Recht auf berufliche Bildung (Artikel 10)
  • Das Recht behinderter Menschen auf Eigenständigkeit, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft (Artikel 15)
  • Das Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien (Artikel 18)
  • Das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Artikel 20)
  • Das Recht auf Schutz bei Kündigung (Artikel 24)
  • Das Recht der Arbeitnehmer auf Schutz ihrer Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers (Artikel 25)

Liveübertragung

Europaeischer Sozialausschuss Strassburg 25. Januar 2017
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