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Umsetzung der Urteile des EGMR

Das Ministerkomitee des Europarats kommt von 18. bis 20. September auf seiner vierteljährlichen Tagung der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen, um die Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu überwachen.

Die Ausschuss getroffen Entscheidungen, werden auf der Website der Abteilung für die Durchführung der Urteile nach der Sitzung unverzüglich veröffentlicht.

Die Mitgliedsstaaten des Europarats sind verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang mit Artikel 46 Menschenrechtskonvention durchzuführen.

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage der Informationen der zuständigen nationalen Behörden, NGOs und anderen interessierten Parteien.

 

Ministerkomitee Straßburg 18. September 2018
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