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Tschechien weitet im Rahmen der Minderheitensprachencharta Schutz der deutschen Sprache aus

Tschechien hat beschlossen, seine Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) in Bezug auf Deutsch in den Bezirken Cheb, Karlovy Vary, Sokolov, Liberec, Ústí nad Labem, Český Krumlov, Opava und Svitavy zu erweitern (siehe hier die vollständige Notifikation).

Die Behörden haben sich verpflichtet, einen wesentlichen Teil der Vor-, Grund-, Sekundar- sowie technischen und Berufsschulbildung in diesen Bezirken auf Deutsch anzubieten; die Universitäts- und andere Hochschulbildung auf Deutsch zu ermöglichen; Maßnahmen vorzusehen, um den Unterricht in der sich auf die deutsche Sprache in Tschechien beziehenden Geschichte und Kultur zu gewährleisten und die für den Sprach- und Geschichtsunterricht erforderlichen Lehrkräfte auszubilden.

Zu den neuen Möglichkeiten des Gebrauchs der deutschen Sprache in den oben genannten Bezirken in der Justiz zählt etwa, dass Angeklagte das Recht haben sollten, diese Sprache in Strafverfahren zu gebrauchen; Anträge und Beweismittel nicht allein deshalb als unzulässig angesehen werden sollten, weil sie in deutscher Sprache abgefasst sind; und die Prozessparteien in Zivil- und Verwaltungsverfahren die Möglichkeit haben sollten, bei persönlichem Auftreten vor Gericht die deutsche Sprache zu gebrauchen, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Deutschsprechende sollten auch die Möglichkeit haben, Anträge bei nationalen, regionalen und kommunalen Behörden in ihrer Sprache einzureichen. Die regelmäßige Ausstrahlung von Fernseh- und Radiosendungen und die Existenz mindestens einer deutschsprachigen Zeitung sollten ebenfalls gefördert werden. Neue Verpflichtungen betreffen zudem kulturelle Aktivitäten, das wirtschaftliche und soziale Leben sowie den grenzüberschreitenden Austausch.

Der Sachverständigenausschuss der ECRML begrüßt die Ausweitung des Schutzes der deutschen Sprache in diesen Bezirken Tschechiens. Er ermutigt die Vertragsstaaten, das Ausmaß ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Charta regelmäßig zu überprüfen, um Verbesserungen der Situation ihrer Regional- oder Minderheitensprachen zu berücksichtigen.

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) 1. März 2024
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