Zurück Türkei: Niedrigere Sperrklausel bei Parlamentswahlen ist zu begrüßen, doch andere Änderungen könnten inklusive Demokratie und unabhängige Wahlen beeinträchtigen

Türkei: Niedrigere Sperrklausel bei Parlamentswahlen ist zu begrüßen, doch andere Änderungen könnten inklusive Demokratie und unabhängige Wahlen beeinträchtigen

Ungeachtet einiger positiver Aspekte könnte ein jüngst verabschiedetes Gesetz zur Änderung des Wahlverfahrens in der Türkei (Gesetz Nr. 7393) laut einem Gutachten des Expertenorgans des Europarates für Verfassungsrecht (Venedig-Kommission) die Teilnahme neuerer (und kleinerer) Parteien behindern. Das gemeinsam mit dem Büro der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) erstellte Gutachten wurde vom Monitoring-Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beantragt und von der Venedig-Kommission vergangenen Samstag in geschlossener Sitzung verabschiedet.

Grundlage des Gutachtens sind Treffen im Mai dieses Jahres in Ankara zwischen einer Delegation der Venedig-Kommission und Vertretern des türkischen Justizministeriums, der obersten Wahlkommission, von im Parlament vertretenen Parteien, des Anwaltskammerverbands und von Nichtregierungsorganisationen. In dem Gutachten wird anerkannt, dass die Türkei infolge der Umstellung von der parlamentarischen zur präsidialen Regierungsform im Jahr 2018 ihre Wahlgesetze ändern musste. Das gemeinsame Gutachten, dessen Hauptaugenmerk auf der Übereinstimmung von Gesetz Nr. 7323 mit den internationalen Normen und Praktiken liegt, begrüßt positive Schritte, die das Gesetz beinhaltet, darunter die Senkung der Sperrklausel von 10 % auf 7 % und die erleichterte Wahlbeteiligung sehbehinderter Personen, die bisher auf Angehörige oder andere Personen angewiesen waren, um den Wahlzettel zu verstehen und damit abzustimmen.

Allerdings ist die Sperrklausel auch nach der Senkung „unter den höchsten in Europa“. In den meisten europäischen Ländern, die das Verhältniswahlrecht anwenden, gibt es überhaupt keine gesetzliche Sperrklausel (Finnland, Irland, Portugal oder Schweiz) oder besteht maximal eine 5-%-Hürde (Deutschland, Rumänien oder Tschechische Republik). In der Türkei werden die Sitze im Wahlkreis vergeben und die Mehrheit der Wahlkreise hat weniger als zehn Sitze. Die natürliche Sperrklausel hat daher laut der Venedig-Kommission „erhebliche Auswirkungen“ und erschwert es kleinen Parteien, eine parlamentarische Vertretung zu erreichen, die im Verhältnis zur Zustimmung zur Partei steht – selbst wenn sie die nationale Sperrklausel von 7 % überschreiten.

In dem Gutachten wird empfohlen, dass die Behörden erneut prüfen, ob nach der Einführung einer präsidialen Regierungsform ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Grundsätzen der fairen Vertretung und der Stabilität der Regierung hergestellt wurde.


 Pressemitteilung
Türkei: Niedrigere Sperrklausel bei Parlamentswahlen ist zu begrüßen, doch andere Änderungen könnten inklusive Demokratie und unabhängige Wahlen beeinträchtigen [EN]  


 Die Türkei und die Venedig-Kommission [EN]

Venedig-Kommission Strassburg 21. Juni 2022
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