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Umsetzung der Urteile des EGMR: Jüngste Entscheidungen veröffentlicht

Das Ministerkomitee des Europarates hat seine jüngsten Entscheidungen über die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht.

Im Rahmen seiner regulären Sitzung von 19. bis 21. September verabschiedete das Komitee 39 Entscheidungen, die 21 Mitgliedsstaaten betreffen. Endgültige Entschließungen verabschiedete das Komitee zu 267 Urteilen und Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofes. Davon sind 20 Länder betroffen.

Darüber hinaus beschloss das Ministerkomitee eine vorläufige Liste von Fällen, die es bei seiner nächsten Sitzung zur Prüfung der Umsetzung von Urteilen untersucht wird (5. bis 7. Dezember).

Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Mitgliedsstaaten des Europarates dazu verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile aufgrund von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden. 

Website der Abteilung für die Umsetzung der Urteile

Video über das Überwachungsverfahren

Länderspezifische Informationsblätter

Vollständige Pressemitteilung – Umsetzung der Urteile des EGMR: Jüngste Entscheidungen veröffentlicht

Ministerkomitee Straßburg 22. September 2017
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