Zurück Zusätzliches gemeinsames Verfahren von Ministerkomitee und Versammlung bei schwerwiegendem Verstoß eines Mitgliedsstaats gegen Satzungsverpflichtungen

Zusätzliches gemeinsames Verfahren von Ministerkomitee und Versammlung bei schwerwiegendem Verstoß eines Mitgliedsstaats gegen Satzungsverpflichtungen

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat die Intensivierung des Dialogs und der Kontakte mit dem Ministerkomitee begrüßt, die darauf abzielen, ein zusätzliches gemeinsames Verfahren der beiden Satzungsorgane des Europarates in Reaktion auf einen schwerwiegenden Verstoß eines Mitgliedsstaats gegen seine satzungsgemäßen Verpflichtungen einzuführen.

Der Versammlung zufolge wird dieses Verfahren, an dem die beiden Satzungsorgane und die Generalsekretärin des Europarates beteiligt sind, die Fähigkeit der Organisation stärken, in derartigen Situationen „wirksamer zu reagieren“, und „den Effekt jeder zu treffenden Maßnahme steigern, sowohl gegenüber dem betroffenen Staat als auch gegenüber der gesamten Organisation“.

Die Versammlung verabschiedete eine auf dem Bericht von Frank Schwabe (Deutschland, SOC) beruhende Entschließung, worin die Grundsätze des zusätzlichen gemeinsamen Verfahrens dargelegt sind, und betonte dabei die „glaubhafte, vorhersehbare, reaktive und reversible Natur“ des Verfahrens.

Sitzung der Parlamentarischen Versammlung Straßburg 29. Januar 2020
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