Zurück Athen: Konferenz zur Harmonisierung der Rechtsprechung und Rechtsprechungspraxis

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Eine Konferenz auf hoher Ebene zur Harmonisierung der Rechtsprechung und Rechtsprechungspraxis behandelt die uneinheitliche Auslegung von Rechtsinstrumenten. Diese wirkt sich negativ auf die Umsetzung der Rechtsinstrumente aus – und führt zu zahlreichen Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Oftmals ist nicht die Qualität des Gesetzestextes die Ursache der Beschwerde, sondern deren uneinheitliche Auslegung.

Der Europarat organsiert die Konferenz in Zusammenarbeit mit dem griechischen Staatsrat. Sie ist das erste multilaterale Treffen dieser Art und zielt darauf ab, die Forderungen von Mitgliedsstaaten des Europarates nach Lösungen zur stärkeren Harmonisierung der Rechtsprechung zu erfüllen.

An der Veranstaltung nehmen hochrangige Vertreter europäischer Justizbehörden sowie Verantwortliche für die Überprüfung der Rechtsprechung teil. Die aus etwa 20 Mitgliedsstaaten des Europarates stammenden Teilnehmer werden die Möglichkeit haben, eine Bilanz ihrer Erfahrungen zu ziehen und sich über bewährte Praktiken auszutauschen.

Programm

Eröffnungsrede von Herrn Engstad, Vorsitzender des CCJE

Europarat Athen 29. September 2017
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