Zurück Mitgliedsstaaten müssen mehr Verantwortung übernehmen, um Migranten auf hoher See zu retten und ihre Rechte zu schützen

Mit einer Rettungsdecke bedecktes Flüchtlingskind aus Guinea nach der Seenotrettung durch eine spanische Nichtregierungsorganisation ©Giorgos Moutafis

Mit einer Rettungsdecke bedecktes Flüchtlingskind aus Guinea nach der Seenotrettung durch eine spanische Nichtregierungsorganisation ©Giorgos Moutafis

„Die Haltung der europäischen Staaten zur Migration in der Mittelmeerregion ist derzeit zu stark darauf ausgerichtet, die Flüchtlinge und Migranten am Erreichen der Küste Europas zu hindern, und zu wenig auf die Menschenrechte und die humanitäre Dimension. Diese Haltung hat tragische Folgen“, so die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, bei der heutigen Veröffentlichung einer Empfehlung, in der die Mängel des aktuellen Ansatzes aufgezeigt werden und die darauf abzielt, die europäischen Staaten bei der Änderung ihrer Haltung im Einklang mit den Menschenrechtsnormen zu unterstützen.

„Mehrere Staaten haben Gesetze, Strategien und Maßnahmen verabschiedet, die ihrer rechtlichen Verpflichtung zuwiderlaufen. Zu dieser Verpflichtung gehört, wirksame Such- und Rettungsoperationen durchzuführen, gerettete Menschen sicher und rasch an Land zu bringen und zu behandeln sowie Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu verhindern“, betont die Kommissarin.

„Zwar sind die Staaten berechtigt, ihre Grenzen zu überwachen und die Sicherheit auf ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten, gleichzeitig sind sie aber verpflichtet, die auf See geltenden Rechte sowie die Menschen- und Flüchtlingsrechte zu achten“, erklärt Mijatović.

Die 35 Empfehlungen des Dokuments sollen die Mitgliedsstaaten des Europarates dabei unterstützen, das richtige Gleichgewicht zwischen diesen Geboten zu finden. Sie betreffen fünf große Themenbereiche: wirksame Koordinierung der Such- und Rettungsoperationen, sicheres und rasches Anlandbringen der Geretteten, effiziente Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, Verhinderung von Menschenrechtsverstößen bei der Zusammenarbeit mit Drittländern sowie sichere und legale Möglichkeiten zur Flucht nach Europa.

Menschenrechtskommissarin Straßburg 18. Juni 2019
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