Zurück Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs

Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs

Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände hält das Ministerkomiteedes Europarates den ersten Teil seiner regelmäßigen Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 4. Juni im schriftlichen Verfahren ab.

Der zweite Teil der Sitzung ist als Präsenzsitzung von 1. bis 3. September geplant. Informationen über die auf den beiden Sitzungen im Einzelnen untersuchten Fälle sind hier verfügbar. Die vom Ministerkomitee in der ersten Teilsitzung verabschiedeten Entscheidungen werden am Donnerstag, den 4. Juni auf der Website des Europarates veröffentlicht.

Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile aufgrund von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführern, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.


 Pressemitteilung
Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EN]


 Website der Abteilung für die Umsetzung der Urteile [EN]

 Video über das Überwachungsverfahren

 Länder-Informationsblätter [EN]

Ministerkomitee Straßburg 3. Juni 2020
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page