Zurück Schutz der Menschenrechte in der Biomedizin: Neuer Aktionsplan 2020–2025

Das Ministerkomitee des Europarates hat heute einen neuen, fünfjährigen strategischen Aktionsplan unterstützt, den der Bioethikausschuss präsentiert hat und in dessen Mittelpunkt die Menschenrechte und der Einsatz von Biomedizintechnik stehen.

Der Aktionsplan zielt auf den Schutz der Menschenwürde, der Menschenrechte und der persönlichen Freiheiten im Bereich von Biologie und Medizin ab und legt das Augenmerk auf die Hauptfragen, welche die technische Entwicklung und die Tendenzen in der biomedizinischen Praxis aufwerfen. Er ist in drei Abschnitte unterteilt:

─ Steuerung und Kontrolle der technischen Entwicklung: Ziel ist es, die Menschenrechte in die Entwicklung technischer Hilfsmittel, die in der Biomedizin angewandt werden, einzubeziehen und den öffentlichen Dialog zu fördern, um so stärkere Transparenz in der Biomedizin zu gewährleisten.

─ Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung: Ausgearbeitet werden ein Empfehlungsentwurf, um den gerechten Zugang zu innovativen Behandlungen und geeigneter Technik zu fördern, sowie ein Gesundheitskompetenz-Leitfaden für ältere Menschen.

─ Im Hinblick auf körperliche und psychische Unversehrtheit sieht der Aktionsplan vor:

· einen Leitfaden mit bewährten Praktiken bei der Teilhabe von Kindern an der Entscheidungsfindung;

· ein Seminar über einschlägige Gesetze und bewährte Praktiken im Zusammenhang mit der Frühintervention bei intersexuellen Kindern;

· ein Rechtsinstrument zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Menschen mit psychischen Störungen im Hinblick auf Zwangseinweisung und -behandlung sowie eine Übersicht über bewährte Praktiken zur Förderung einvernehmlicher Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit.

Ministerkomitee Straßburg 12. Februar 2020
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