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COVID-19-Krise: Behörden müssen auch in Regional- und Minderheitensprachen kommunizieren

Die meisten Länder der Welt, einschließlich der Mitgliedsstaaten des Europarates, sind mit einer nie dagewesenen Pandemie konfrontiert, dem sogenannten Coronavirus oder COVID-19. Seit einigen Wochen haben die Regierungen nunmehr schrittweise und mit unterschiedlicher Geschwindigkeit ein breites Spektrum an Maßnahmen eingeführt, die von grundlegenden Hygieneempfehlungen bis hin zu teilweisen oder absoluten Ausgangssperren für ihre Bevölkerungen reichen.

Die zuständigen Behörden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene und medizinische Experten bekräftigen immer wieder, dass die weitere Ausbreitung von COVID-19 nur durch strikte Einhaltung der angeordneten Maßnahmen unter Kontrolle gehalten werden kann.

Obgleich die ergriffenen Maßnahmen zu begrüßen sind, ist festzustellen, dass die Länder die Informationen, Anweisungen, Leitlinien oder Empfehlungen nicht systematisch in anderen Sprachen als der Amtssprache des Landes mitgeteilt haben. Dies betrifft auch die traditionellen Regional- oder Minderheitensprachen, die in den jeweiligen Ländern gesprochen werden. Die Übermittlung relevanter Empfehlungen in diesen Sprachen ist für das Wohlergehen der Sprecher/innen von Regional- oder Minderheitensprachen von größter Bedeutung.

Es ist wichtig – und die Behörden sollten dies nicht vergessen –, dass die nationalen Minderheiten ein fester Bestandteil ihrer Gesellschaften sind, und damit die verabschiedeten Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten, sollten sie der gesamten Bevölkerung zur Verfügung gestellt und leicht zugänglich gemacht werden.

Während das Vorstehende für die Mitgliedsstaaten des Europarates, die die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen – ECRML – (insbesondere die Bestimmungen, die die Gesundheitsversorgung und die öffentliche Verwaltung betreffen) ratifiziert haben, als Verpflichtung betrachtet werden muss, sollten es die anderen Mitgliedsstaaten des Europarates dringend in Erwägung ziehen, sich in allen Sprachen, die herkömmlicherweise in ihren Ländern gesprochen werden, an ihre Staatsbürger zu wenden.

Darüber hinaus sind einige Staaten zu Online-Unterricht oder Unterricht über das Fernsehen übergegangen. In den meisten Fällen ist der Unterricht jedoch auf die Amtssprache(n) beschränkt, ohne die Bedürfnisse von Schüler/inne/n, die üblicherweise in Regional- oder Minderheitensprachen unterrichtet werden, zu berücksichtigen. Dieser Ansatz kann als nicht nur im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Charta stehend, sondern auch als diskriminierend betrachtet werden.

Durch diese Mitteilung möchte der Sachverständigenausschuss der ECRML die Staaten dazu auffordern, sprachbezogenen Fragen bei der Entwicklung weiterer Strategien und Anweisungen zur Bewältigung dieser außergewöhnlichen medizinischen Notlage Rechnung zu tragen.


 Website der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Europarat Straßburg 30. März 2020
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