Zurück Weitere Maßnahmen zur Verhütung von Menschenhandel in Andorra nötig

Weitere Maßnahmen zur Verhütung von Menschenhandel in Andorra nötig

In einem heute veröffentlichten Bericht kommt die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) zu dem Schluss, dass Andorra in seiner Gesetzgebung und seinen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel Fortschritte erzielt hat, fordert die Behörden jedoch gleichwohl dazu auf, weitere Maßnahmen in einer Reihe von Bereichen zu ergreifen.

Die GRETA begrüßt die im Jahr 2017 erfolgte Verabschiedung des Gesetzes gegen Menschenhandel und die Einführung einer Erholungs- und Bedenkzeit sowie eines verlängerbaren Aufenthaltstitels für Menschenhandelsopfer. In einem Maßnahmenprotokoll zum Schutz von Menschenhandelsopfern werden zudem Verfahren zur Identifizierung von Menschenhandelsopfern und zu ihrer Weiterleitung an Hilfseinrichtungen festgelegt.

Bisher wurden in Andorra zwar keine Opfer von Menschenhandel identifiziert. Allerdings ruft die GRETA die Behörden dazu auf, besonderes Augenmerk auf einige Bereiche zu legen, in denen die Gefahr der Ausbeutung besteht, vor allem jene, in denen Saisonarbeitskräfte oder Hausangestellte beschäftigt sind. Die Behörden sollten ihre Anstrengungen verstärken, um Polizeibeamte, Arbeitsinspektoren, Steuerbeamte, Staatsanwälte und Richter sowie die breite Öffentlichkeit für Menschenhandel zu sensibilisieren. Die GRETA fordert außerdem, dass das Mandat von Arbeitsinspektoren es ihnen ermöglicht, zur Verhütung und Aufdeckung von Fällen von Menschenhandel beizutragen.

Expertengruppe gegen Menschenhandel (GRETA) Straßburg 3. Juli 2019
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