Zurück Verbesserung des weltweiten Datenschutzes: Europarat aktualisiert sein wegweisendes Übereinkommen

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Der Europarat hat heute ein Änderungsprotokoll zur Aktualisierung seiner Datenschutzkonvention, bekannt als „Konvention 108“, verabschiedet. Ziel ist die Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten auf globaler Ebene.

Gegenstand der Aktualisierung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, dem einzigen rechtsverbindlichen internationalen Vertrag mit weltweiter Bedeutung auf diesem Gebiet, sind die Herausforderungen, welche die Verwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien für den Schutz der Privatsphäre darstellen, sowie die Stärkung des Konventionsmechanismus zur Gewährleistung ihrer wirksamen Umsetzung.

Das Protokoll schafft einen soliden und flexiblen multilateralen Rechtsrahmen, der den grenzüberschreitenden Datenverkehr erleichtern und dabei wirksame Schutzmechanismen bei der Verwendung personenbezogener Daten garantieren soll. Es bildet eine Brücke zwischen verschiedenen Regionen der Welt und ein Bindeglied zwischen unterschiedlichen normativen Rahmen, darunter der neuen Gesetzgebung der Europäischen Union, die ab dem 25. Mai 2018 verbindlich anzuwenden ist und im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Datenverkehr auf die Konvention 108 Bezug nimmt.

Generalsekretär Thorbjørn Jagland erklärte: „Die häufigen Verstöße gegen das Recht auf Datenschutz  sind in unseren Gesellschaften ein Anlass zu großer Beunruhigung geworden. Die aktualisierte Konvention bietet einen starken Rechtsrahmen zur Verhütung von Missbrauch. Die Staaten sollten dem Vertrag unverzüglich beitreten und sicherstellen, dass die Datenschutzvorschriften in der Praxis eingehalten und umgesetzt werden.“

Die Neufassung des Vertrags wurde vom Ministerkomitee des Europarates bei seiner 128. Sitzung in Helsingör verabschiedet. Auf der Grundlage der „Konvention 108“, die mehr als 50 Vertragsstaaten hat, steht die aktualisierte Konvention als einzigartige weltweite Norm weiterhin allen Ländern der Welt offen.

Der aktualisierte Vertrag hält an Bestimmungen auf der Ebene von allgemeinen Grundsätzen fest und bleibt technologieneutral. Dadurch wird den Vertragsstaaten ein Ermessensspielraum bei deren Umsetzung in ihrer nationalen Gesetzgebung eingeräumt.

Das Protokoll enthält relevante Neuerungen wie die Verpflichtung, Datenschutzverstöße zu melden, die Konsolidierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei der Datenverarbeitung und die Verankerung des Grundsatzes der Datenminimierung. Es stärkt außerdem die Rechenschaftspflicht der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Transparenz der Verarbeitung, die für die Aufrechterhaltung des Vertrauens in das digitale Umfeld wesentlich sind.

Die aktualisierte Fassung der Konvention verlangt, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten der Grundsatz des „eingebauten Datenschutzes“ angewandt wird und führt zusätzliche Schutzmaßnahmen für betroffene Personen im Umfeld algorithmischer Entscheidungsprozesse ein, wie das Recht, Kenntnis über die der Datenverarbeitung zugrundeliegende Logik zu erlangen, sowie das Widerspruchsrecht. Das Protokoll stärkt darüber hinaus die Rolle des Konventionsausschusses, der die Einhaltung durch die Vertragsstaaten der Konvention überprüfen wird, und öffnet den Vertrag für den Beitritt der Europäischen Union und internationaler Organisationen.

Der Vertrag wird am 25. Juni 2018 in Straßburg zur Zeichnung aufgelegt, dem ersten Tag der Sommersitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

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„Konvention 108“

Im Jahr 1981 verabschiedete der Europarat den ersten – und noch immer einzigen – internationalen Vertrag über das Recht des Einzelnen auf den Schutz seiner persönlichen Daten: das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, bekannt als „Konvention 108“.

Ein Zusatzprotokoll forderte von jedem Vertragsstaat die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollstelle zur Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze und legte Regeln für den grenzüberschreitenden Datenverkehr fest.

Die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates sowie Mauritius, Senegal, Tunesien und Uruguay sind Vertragsstaaten der „Konvention 108“; Argentinien, Burkina Faso, Kap Verde, Mexiko und Marokko wurden zum Beitritt aufgefordert. Viele weitere Länder haben bei der Ausarbeitung neuer Datenschutzgesetze die Konvention als Vorbild verwendet.

Mit dem Änderungsprotokoll von 2018 erhält die „Konvention 108“ erheblichen neuen Schwung, um weiterhin in angemessener Weise die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzunehmen und zu bewältigen, insbesondere durch die Bekräftigung ihres Anspruchs auf globale Geltung.

Weitere Informationen

Europarat Helsingør (Dänemark) 18. Mai 2018
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