Zurück Trotz Problemen beim Umgang mit gemischter Migration muss Spanien auch in Melilla und Ceuta wirksamen Zugang zu Asyl gewährleisten

Mellila (Spanien)

Mellila (Spanien)

„Alle Menschen, die in Spanien ankommen – auch jene, die den Grenzzaun in Melilla und Ceuta überklettern –, sollten vor Zurückweisung und Kollektivausweisung geschützt sein und echten Zugang zu einem wirksamen und fairen Asylverfahren haben“, so der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Migration und Flüchtlinge, Tomáš Boček, in einem heute veröffentlichten Bericht.

Der Sonderbeauftragte würdigt die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge und Asylsuchende in den europäischen Gebieten Spaniens und die Unterstützung der Behörden beim Erwerb der spanischen Sprache, er weist jedoch darauf hin, dass die Aufnahmeeinrichtungen in Melilla und Ceuta überbelegt sind, auch jene für unbegleitete Kinder. Dutzende unbegleitete Kinder sind in Melilla und Ceuta aus dem Schutzsystem gefallen, leben auf der Straße und versuchen, auf Fähren nach Europa zu gelangen. Boček betont zudem, dass der Rückstau bei der Bearbeitung der Asylanträge und die Dauer der Asylverfahren verringert werden müssen.

Spanien ist eines der wichtigsten Ziel- und Transitländer und war in den letzten drei Jahren mit zahlreichen Problemen und Aufgaben konfrontiert. Die Zahl der Ankünfte und Asylanträge in dem Land stieg 2017 stark an. In diesem Sommer wurde Spanien zum Haupteinreiseland von Migranten und Flüchtlingen, die das Mittelmeer überqueren. In die Stärkung der Grenzkontrollen in den Städten Melilla und Ceuta, welche die einzigen Landgrenzen der EU mit Afrika aufweisen, hat Spanien beträchtlich investiert.

„Der Umgang mit gemischten Flucht- und Migrationsbewegungen ist für alle Mitgliedsstaaten eine große Aufgabe, auch für Spanien. Und doch ist es möglich, dass die Reaktion darauf sowohl Grenzkontrollen und Sicherheit einerseits als auch den Schutz der Menschenrechte der Migranten und Flüchtlinge andererseits in Einklang bringt und die Europaratsnormen erfüllt“, erklärte Boček.

Der Informationsbesuch des Sonderbeauftragten in Spanien fand vom 18. bis zum 24. März statt.

Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Migration und Flüchtlinge Straßburg 6. September 2018
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