Zurück Parlamentarische Versammlung führt Monitoring-Verfahren für die Türkei wieder ein

Parlamentarische Versammlung führt Monitoring-Verfahren für die Türkei wieder ein

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat heute die Wiedereinführung des Monitoring-Verfahrens für die Türkei beschlossen. Dies gilt solange, bis „ernste Bedenken“ über die Einhaltung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit „auf zufriedenstellende Weise ausgeräumt werden“.

Die verabschiedete Entschließung ruft die türkischen Behörden zu dringenden Maßnahmen auf, etwa den Ausnahmezustand „so bald wie möglich“ aufzuheben, „außer bei zwingender Notwendigkeit“ keine Notstandsdekrete mehr zu erlassen, die das parlamentarische Verfahren umgehen, sowie alle inhaftierten Abgeordneten und Journalisten bis zu ihrem Prozess freizulassen. Zudem sollten die Behörden laut der Entschließung die Kommission zur Untersuchung von Notstandsmaßnahmen einrichten, faire Verfahren und die Einhaltung der nötigen Verfahrensgarantien gewährleisten sowie dringende Maßnahmen treffen, um die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit wiederherzustellen.

Der verabschiedete Text beruht auf einem Bericht von Ingebjørg Godskesen (Norwegen, EC) und Marianne Mikko (Estonia, SOC). Er unterstreicht, dass neun Monate nach dem Putschversuch „die Lage schlechter ist und die Maßnahmen viel weiter gegangen sind, als es erforderlich und angemessen gewesen wäre“. Die Behörden „regieren mithilfe von Dekreten“, welche die Erfordernisse einer Ausnahmesituation weit übertreffen und in die Gesetzgebungskompetenz des Parlaments eingreifen. In diesem Zusammenhang betonte die Versammlung, dass „die Wiedereinführung der Todesstrafe mit einer Mitgliedschaft im Europarat nicht vereinbar wäre“.

Sitzung der Parlamentarischen Versammlung Straßburg 25. April 2017
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