Zurück Welche Maßnahmen gegen den Handel mit zum Zweck der Hinrichtung oder Folter verwendeten Gütern?

Welche Maßnahmen gegen den Handel mit zum Zweck der Hinrichtung oder Folter verwendeten Gütern?

In einer heute verabschiedeten Empfehlung fordert das Ministerkomitee des Europarates die Mitgliedsstaaten dazu auf, Maßnahmen gegen den Handel mit Gütern, die zum Zweck der Todesstrafe, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden, zu ergreifen.

Das Komitee ist zutiefst beunruhigt über die Tatsache, dass bestimmte Ausrüstungen und Güter, deren einziger praktischer Nutzen in der Folter besteht, in den Mitgliedsstaaten des Europarates produziert, beworben und vermarktet werden können, darunter auf europäischen Handelsmessen oder Websites von europäischen Unternehmen oder Unternehmen mit Sitz in Europa.

Die Mitgliedsstaaten werden daher dazu angehalten, regelmäßig ihre nationale Gesetzgebung und Praxis in Bezug auf den Handel mit Gütern zu prüfen, die per se missbräuchlicher Natur sind, sowie mit Gütern, die zum Zweck der Todesstrafe, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe missbraucht werden können, um sicherzustellen, dass sie mit den in der Empfehlung festgelegten Maßnahmen in Einklang stehen.

Der Text spiegelt das unerschütterliche Engagement des Europarates für die Abschaffung der Todesstrafe sowie die Verpflichtung der 47 Mitgliedsstaaten, die alle Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention sind, zum Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe wider.

Ministerkomitee Strassburg 31 März 2021
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