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Sanktionen und Maßnahmen ohne Freiheitsentzug in Europa: Jahresstatistik für 2021

Laut der SPACE-II-Jahreserhebung 2021, die von der Universität Lausanne für den Europarat durchgeführt wird (siehe auch die wichtigsten Ergebnisse), ist die Anzahl der Personen, die nicht im Gefängnis zu vollziehenden Sanktionen und Maßnahmen unterliegen, vor dem Hintergrund der Pandemie von Januar 2020 bis Januar 2021 relativ stabil geblieben, nachdem sie vor diesem Zeitraum mehrere Jahre regelmäßig gestiegen war.

Die Gesamtzahl der Personen, die von Bewährungseinrichtungen betreut wurden, sank zwischen Januar 2020 und Januar 2021 von 1.511.887 auf 1.302.781, was einem Rückgang von 14 % entspricht. Allerdings ist dies vor allem einem dramatischen Rückgang in der Türkei geschuldet, wo die Zahl der Personen, die von Bewährungseinrichtungen betreut wurden, von 521.151 im Jahr 2020 auf 333.365 im Jahr 2021 fiel. Unter Ausschluss der Türkei verringerte sich die Bewährungspopulation nur um 2,2 %. 60 % der Bewährungspopulation entfallen auf drei Länder: Russland (470.736; 27 %), Türkei (333.365; 19 %) und Polen (243.901; 14 %).

Laut der Erhebung, in der Entwicklungen bei den nicht im Gefängnis zu vollziehenden Sanktionen und Maßnahmen wie elektronische Überwachung, Gemeinschaftsdienst, Hausarrest, Therapien, Halbfreiheitsstrafe und bedingte Entlassung untersucht werden, wurden am 31. Januar 2021 1.773.556 Personen von 32 Bewährungseinrichtungen betreut, die eine einzelpersonenbasierte Statistik führen. Dies entspricht einer medianen Bewährungspopulationsquote von 155 Personen auf Bewährung auf 100.000 Einwohner.

Am höchsten war die Quote der Personen auf Bewährung in Polen (645 Personen pro 100.000 Einwohner), der Türkei (627), Litauen (545) und Georgien (506). Am niedrigsten war sie in zwei Ländern, die erst im vergangenen Jahrzehnt begonnen haben, nicht im Gefängnis zu vollziehende Sanktionen und Maßnahmen anzuwenden: Nordmazedonien (8 pro 100.000 Einwohner) und Serbien (30).

Laut Prof. Marcelo Aebi, der die SPACE-Erhebung leitet, ließen 2020 einige Länder Insassen vorübergehend oder endgültig frei, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. „Sehr wahrscheinlich unterlagen die meisten dieser Personen der einen oder anderen Form von Überwachung, dies wirkte sich aber nicht signifikant auf die Gesamtgröße der Bewährungspopulation aus. Aufgrund des Rückgangs der Straftaten abseits der Computerkriminalität und der coronabedingten Verlangsamung der Strafjustiz ist die Zahl der Personen, die eine Gefängnisstrafe antraten, gesunken, was die Zahl der Personen, die von Bewährungseinrichtungen betreut werden, leicht verringert zu haben scheint, nachdem sie in den Jahren zuvor gestiegen war“, so Aebi.

Die SPACE-Studie wird jedes Jahr von der Universität Lausanne für den Europarat erstellt und gibt einen Überblick über die Anwendung von Freiheitsstrafen (SPACE I) und von nicht im Gefängnis zu vollziehenden Sanktionen und Maßnahmen – also von Alternativen zum Freiheitsentzug – (SPACE II) in den Mitgliedsstaaten des Europarates.


 Pressemitteilung
Sanktionen und Maßnahmen ohne Freiheitsentzug in Europa: Jahresstatistik für 2021 [EN]

SPACE Strassburg 21. Juni 2022
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