Zurück Menschen mit Behinderungen dürfen bei der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie nicht vergessen werden

Menschen mit Behinderungen dürfen bei der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie nicht vergessen werden

Erklärung der Menschenrechtskommissarin

Wenn die Regierungen in Europa mit weitreichenden Maßnahmen auf die rasche Ausbreitung des Coronavirus reagieren, dürfen sie nicht vergessen, dass ein großer Teil ihrer Bevölkerung mit Beeinträchtigungen lebt. Bei Menschen mit Behinderungen besteht häufig nicht nur ein erhöhtes Risiko schwerwiegender gesundheitlicher Komplikationen, sondern sie bedürfen in dieser schwierigen Zeit auch besonderer Unterstützung. Diese Bedürfnisse müssen bei der Reaktion auf die Pandemie von Anfang an berücksichtigt werden.

Obgleich es sich um eine nie dagewesene Krise handelt, muss die Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen im Zentrum der entsprechenden Reaktion der Staaten stehen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, daran zu erinnern, dass Artikel 11 des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das von 46 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates ratifiziert wurde, vorsieht, dass Staaten „alle erforderlichen Maßnahmen [ergreifen], um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten“.

Die meisten Staaten haben zu Recht Maßnahmen zum Abstandhalten eingeführt, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, doch dabei nicht systematisch auf die besonderen Umstände und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geachtet. Wie die UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen betonte, „sind Eindämmungsmaßnahmen wie Abstandhalten oder Selbstisolierung für jene, die beim Essen, Ankleiden oder Waschen auf die Unterstützung von anderen angewiesen sind, möglicherweise nicht durchführbar“.

Vor diesem Hintergrund bin ich äußerst beunruhigt über die zunehmende Gefahr der Aussetzung wesentlicher Unterstützungsdienste für Menschen mit Behinderungen. Überall in Europa berichten die Anbieter derartiger Unterstützungsdienste sowie Sozialarbeiter/innen über schwerwiegende Probleme, die den Fortbestand dieser Dienste gefährden, darunter Personalmangel wegen Krankheit oder Eindämmungsmaßnahmen und ein allgemeiner Mangel an persönlicher Schutzausrüstung, wodurch sie und die Dienstleistungsnutzer einem Risiko ausgesetzt sind.

Die Staaten müssen alle notwendigen Maßnahmen zur Regelung dieser Probleme ergreifen. Gegebenenfalls könnten sie beispielsweise folgende außerordentliche Maßnahmen treffen: Erleichterung der Einstellungsverfahren; Schwerpunktsetzung auf Kerndienstleistungen; Bereitstellung finanzieller Hilfen für Menschen mit Behinderungen, um die durch die aktuelle Situation entstandenen zusätzlichen Ausgaben zu decken; Einbeziehung von Dienstanbietern für Menschen mit Behinderungen (einschließlich jener, die informelle Unterstützung anbieten) in die öffentlichen Notfallprogramme zur Gewährleistung der Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung und der Organisation von Schulungen.

Bei der Entwicklung, Bewertung und Verbesserung entsprechender Maßnahmen müssen die Staaten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen durch ihre Vertretungsorganisationen und repräsentative Unterstützungsdienste ebenfalls konsultiert werden.


Vollständige Erklärung [EN]

Menschenrechtskommissarin Straßburg 02. April 2020
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page